Der Rat der Stadt Vechta hat in seiner Sitzung am 21.05.2012 die Abgabebedingungen für die Baugrundstücke im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 142 „Wohngebiet südlich des Hohen Esch“ und, da die Nachfrage die Anzahl der zur Verfügung stehenden Baugrundstücke weit übersteigt, Richtlinien für die Vergabe von Baugrundstücken, nach denen die Auswahl der Bewerber erfolgt, beschlossen. Die Verwaltung wird nunmehr kurzfristig unter Anwendung dieser Richtlinien die in Frage kommenden Bewerber feststellen und diesen Termine mitteilen, an denen eine Grundstücksreservierung vorgenommen werden kann.
Die Verkaufspreise betragen für voll erschlossene Baugrundstücke in Abhängigkeit von der zulässigen Nutzung bei Grundstücken
- mit einer höchstzulässigen Traufenhöhe von 4,50 m 85,00 € / qm
- ohne eine festgesetzte Traufenhöhe 95,00 € / qm.
Die zum Verkauf kommenden Grundstücke und die Vergaberichtlinien sind hier einsehbar.Den Bewerbern wird empfohlen, sich hiermit zur Vorbereitung einer Grundstücksreservierung vertraut zu machen.
Eine Reservierung ohne vorherige Terminmitteilung ist nicht möglich.