Aufgrund von Anfragen aus der Bevölkerung weist die Stadt Vechta darauf hin, dass auch bei nicht vorhandenem Streusalz der Winterdienst auf Rad- und Gehwegen durchzuführen ist. Diese Flächen können bei Glatteis oder sonstiger Winterglätte auch mit Sand, Asche, Granulat oder anderen Mitteln abgestumpft werden. Materialien, die zu Schäden an Kleidung oder Schuhwerk, an der Straßenbefestigung oder zu gesundheitlichen Schädigungen von Menschen oder Tieren führen können, dürfen nicht benutzt werden. Der Winterdienst auf Geh- und Radwegen bzw. Randstreifen der Straßen obliegt den Eigentümern der anliegenden Grundstücke bzw. den ihnen gleichgestellten Personen. Geh-u. Radwege sowie Randstreifen der Straßen sind in einer Breite von mindestens einem Meter, in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen in einer Breite von 2,00 freizuhalten. Ist kein Gehweg vorhanden, muss ein 1,00 m breiter Streifen neben der Fahrbahn geräumt werden.