
Programme für Kulturschaffende
veröffentlicht: am 10.12.2020 Wirtschaft, EntwicklungZur Unterstützung Kulturschaffender während der Covid-19 Pandemie gibt es verschiedene Unterstützungsprogramme. Hier bekommen Sie einen Überblick.
Inhalt:
Corona-Sonderprogramm für Solo-Selbstständige und Kultureinrichtungen
NEUSTART KULTUR
Zukunftsprogramm Kino I
Corona-Sonderprogramm für Solo-Selbstständige und Kultureinrichtungen
Kulturelle Bildung
Wer ist antragsberechtigt?
Anerkannte Erwachsenenbildungseinrichtungen können Anträge stellen.
Was wird gefördert?
Über diese Förderlinie werden Ausgaben gefördert, die durch Vertragsabschlüsse mit Solo-Selbstständigen oder Zusammenschlüssen von Solo-Selbstständigen im Bereich der kulturellen Bildung entstehen.
Es können maximal drei Anträge pro Einrichtung mit einer Förderhöchstsumme von insgesamt 30.000,- € eingereicht werden. Der Fördersatz beträgt maximal 60 %.
Antragsfrist
15. Januar 2021
Weitere Informationen
Zuständige Ansprechpartnerinnen bei der AEWB sind
- für inhaltliche Fragen: Frau Schepker (Tel.: 0511 / 300330-322, E-Mail: schepker(at)aewb-nds.de)
- für zuwendungsrechtliche Fragen: Frau Leinweber (Tel.: 0511 / 300330-326, E-Mail: leinweber(at)aewb-nds.de).
NEUSTART KULTUR
Die Bundesregierung stellt für das Programm NEUSTART KULTUR rund eine Milliarde Euro zur Verfügung. Es geht dabei vor allem um die Unterstützung neuer Projekte und kreativer, innovativer Ideen.
Für folgende Maßnahmen sind in dem Programm Mittel vorgesehen:
- Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen
Rund 250 Millionen Euro sollen dazu dienen Kultureinrichtugen für die Wiedereröffnung zu unterstützen, konkret z.B. für die Umsetzung von Hygienekonzepten, Online-Ticketing-Systemen oder Modernisierung von Belüftungssystemen. - Erhaltung und Stärkung der Kulturinfrastruktur und Nothilfen
Mit 450 Millionen Euro sollen vor allem die kleineren und mittleren privatwirtschaftlich finanzierten Kulturstäten und -projekte darin unterstützt werden. ihre künstlerische Arbeit wiederaufzunehmen und neue aufträge an freiberuflich Tätige und Soloselbständige zu vergeben. Die Mittel sind nach Sparten aufgeteilt.
Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-kultur-und-medien/kultur/1772990-1772990 - Förderung alternativer, auch digitaler Angebote
150 Millionen Euro stehen für alternative, besonders digitale Angebote bereit. Davon profitieren Projekte im Kontext Museum 4.0 sowie viele neue Formate der Digitalisierungsoffensive des Bundes, die der Vermittlung, Vernetzung und Verständigung im Kulturbereich dienen. - Unterstützung bundesgeförderter Kultureinrichtungen und -projekte
Um coronabedingte Einnahmeausfälle und Mehrausgaben auszugleichen, stehen 100 Millionen Euro für regelmäßig geförderte Kultureinrichtugen zur Verfügung. Bei gemeinsam mit Ländern und Kommunen getragenen Einrichtungen und Projekten leistet der Bund seinen Anteil an der Kofinanzierung. - Hilfen für den privaten Rundfunk
Mit 20 Millionen Euro sollen private Rundfunksender unterstützt werden.
Hinweise zu den einzelnen Programmstarts und Links werden auf der BKM-Website bekannt gegeben: https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-kultur-und-medien/kultur/1772990-1772990
Die Antragsfrist wurde verlängert: Anträge können laufend eingereicht werden, spätestens zum 30. November 2020.
Zukunftsprogramm Kino I
Antragsberechtigt sind ortsfeste Kinos mit bis zu sieben Leinwänden, die mindestens eines der drei folgenden Kriterien erfüllen:
- Sitz in einer Gemeinde mit max. 50.000 Einwohnern oder
- Auszeichnung mit Kinoprogrammpreis der BKM, Kinopreis des Kinematheksverbundes oder Kinoprogrammpreis der Länder innerhalb der vergangenen drei Jahre vor Antragstellung oder
- Besucheranteil von durchschnittlich mind. 40 % für deutsche und europäische Filme oder Programmanteil von durchschnittlich mind. 40 % deutsche und europäische Filme in den letzten drei Kalenderjahren.
Außerdem muss die Wirtschaftlichkeit des Kinobetriebes nachgewiesen werden.
Der Fördersatz beträgt max. 80 % wobei die Fördersumme auf max. 60.000,- € für Kinos mit einem Saal bzw. 45.000,- € pro Leinwand für Kinos ab zwei Sälen begrenzt ist.
Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link: www.ffa.de/index.php?zukunftsprogramm-kino-1