
Update zu Corona-Hilfen für Unternehmen
veröffentlicht: am 05.08.2020 Wirtschaft, EntwicklungNachfolgend finden Sie ein Update zu den aktuellen Corona-Hilfen für Unternehmen (Stand: August 2020).
Bei den Corona-Hilfen für Unternehmen gibt es einige neue Hinweise, auf die wir an dieser Stelle gesondert hinweisen möchten.
Eine Übersicht mit weiteren Hinweisen und Programmen finden Sie weiterhin hier: https://www.vechta.de/news/alle-themen/nachricht/news/corona-krise-hilfe-fuer-unternehmen/
Übersicht zu digitalen Tools
Die DIHK bietet auf ihrer Website eine Übersicht zu digitalen Tools, als Lösungen auf Herausforderungen während der Corona Pandemie, an.
https://www.ihk.de/digitale-anwendungen
Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen
Die Frist für die Beantragung der Corona-Überbrückungshilfen für KMU wird bis zum 30. September 2020 verlängert!
Details: https://www.vechta.de/news/alle-themen/nachricht/news/verschiedene-foerdermittel-fuer-unternehmen/
Trennschutz-Förderung
Wer kann Anträge stellen?
- Unternehmen mit Personenkraftwagen, mit denen Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen durchgeführt werden
- Taxiunternehmen
- Mietwagenunternehmen
- Bergungs- und Abschleppunternehmen für ihre Pannenhilfsfahrzeuge
Wie wird gefördert?
Als nicht rückzahlbarer Zuschuss mit einem Fördersatz i.H.v. 100 %.
Gefördert werden Material- und ggf. Einbaukosten der Trennschutzvorrichtung.
Die maximale Förderung pro Taxi- und Mietwagenfahrzeug / Pannenhilfsfahrzeug beträgt 400,- €.
Die maximale Förderung pro personenkraftwagen zur Durchführung von Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen beträgt 400,- € für eine Trennschutzvorrichtung des Sitzbereiches des Fahrzeugführers oder alternativ jeweils 175,- € je Trennschutzvorrichtung für Trennschutzvorrichtungen der Fahrgastsitzbereiche.
Zur Zeit können je Unternehmen 30 PKW gefördert werden.
Antragsfrist
Für Taxi- und Mietwagenunternehmen sowie Bergungs- und Abschleppunternehmen ist eine Antragsstellung bis zum 31. August 2020 möglich.
Die Antragsfrist ist für Unternehmen mit Personenkraftwagen, mit denen Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen durchgeführt werden der 30. September 2020.
Weitere Informationen: www.bav.bund.de/DE/4_Foerderprogramme/993_Trennschutzvorrichtungen_Fahrzeuge_Personenbefoerderung/1_Das_Foerderprogramm/Das_Foerderprogramm_node.html