Antrag, Mitteilung, Voranfrage

Zusammen mit ihrem Entwurfsverfasser müssen Sie alle für die Beurteilung Ihres Vorhabens nötigen Bauunterlagen gem. Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) in mindestens 3-facher Ausfertigung vorlegen.

Hierfür sind u.a. folgende Unterlagen notwendig:
• Antragsformular
• Übersichtsplan im Maßstab 1:5000
• Amtlicher Lageplan im Maßstab 1:500 inkl. Vermassung und Eintragung von Stellplätzen, ggf. notwendigen Kinderspielplätzen und Baulasten, falls vorhanden
• Bauzeichnungen im Maßstab 1:100, wie Grundrisse, Schnitte, Ansichten
• Geländeschnitt mit Darstellung der Straße als Bezugspunkt für die Gebäudehöhe
• Baubeschreibung mit allen notwendigen Angaben gem. Vordruck
• Ggf. Betriebsbeschreibung bei gewerblicher Nutzung
• Ggf. Nachweise des Brandschutzes und der Standsicherheit
• Berechnungen von Grundflächenzahl (GRZ I und GRZ II), Geschossflächenzahl (GFZ), umbautem Raum, Wohn- und Nutzflächen, Brutto-Rohbaukosten, Anzahl der notwendigen Stellplätze, etc.
• sofern Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen nötig sind, sind entsprechende Anträge einzureichen
• Erhebungsbogen über Bautätigkeit
  Download: http://www.statistik-bw.de/baut/servlet/LaenderServlet

Der Bauantrag und die Bauunterlagen müssen sowohl von Ihnen als auch von Ihrem Entwurfsverfasser unterschrieben sein. Sachverständige müssen die von ihnen erstellten Unterlagen unterschreiben.

Hier sind alle nötigen Bauunterlagen (siehe oben) in 2-facher Ausführung vorzulegen.
Hinweis: für die Zulässigkeit eines Mitteilungsverfahrens, sind erforderliche Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen vorab zu beantragen.

Sollte Ihr Bauvorhaben nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes gem. § 30 BauGB liegen, könnte eine erste Zulässigkeitsbeurteilung mittels Bauvoranfrage sinnvoll sein. Die Bauvoranfrage ermöglicht die Prüfung einzelner Fragestellungen im Vorgriff auf ein Baugenehmigungsverfahren und kann Ihnen Zeit und Kosten sparen, da die erforderlichen Antragsunterlagen in deutlich geringerem Umfang vorgelegt werden müssen. Mitunter genügt der Antragsvordruck und ein Lageplan. Die Entscheidung, der Bauvorbescheid, ist 3 Jahre gültig und für den ggf. anschließenden Bauantrag bindend.

Bauantragsformular