Stadtentwässerung und Klärwerk

Die Aufgabe des Fachdienst Stadtentwässerung/Klärwerk ist die technische und verwaltungsseitige Abwicklung des Abwassertransports und der Abwasserbehandlung im Stadtgebiet Vechta.

Hierzu zählen die Unterhaltung, Reparatur und Bewirtschaftung des im Trennsystem angelegten, mehr als 300 km langen Kanalnetzes ebenso wie der Betrieb der Kläranlage.

Neben der Erfüllung der wasserrechtlichen Verpflichtungen stehen ökologische und betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte im Fokus, um dem Bürger eine verlässliche und umweltgerechte Dienstleistung zu günstigen Gebühren anbieten zu können.

Insgesamt gibt es rund 183 Kilometer Regenwasserkanal und 235 Kilometer Schmutzwasserkanal (inklusive Druckrohrleitungen) zu unterhalten.

Zum Schmutzwasserkanalnetz gehören die vier Hauptpumpwerke in Vechta, Oythe, Telbrake und Langförden, 62 Zwischenpumpwerke sowie die 68 Hauspumpwerke.

Im Regenwasserkanalnetz tragen 43 Regenrückhaltebecken, zwei Regenwasserpumpwerke und zwei Stauraumkanäle zu einem geordneten Abfluss des Niederschlagswassers bei. Des Weiteren wird ein Mischwasserpumpwerk zur Entwässerung des Stoppelmarktgeländes betrieben.

 

2.261.560 m³ Abwasser wurden im Jahr 2021 auf der Kläranlage Vechta gereinigt und sind in den Vechtaer Moorbach abgeleitet worden. Dabei wurden 96,6% der Nährstoffe abgebaut.

Abwassergebühren:

Schmutzwasserentsorgung 1,89 €/m³

Niederschlagswasserbeseitigung 0,25 €/m²

Benutzungsgebühr dezentrale Abwasserbeseitigung:

aus abflusslosen Sammelgruben 75,50 €/m³

aus Kleinkläranlagen 80,99 €/m³

 

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Was nicht ins Abwasser gehört

Feste Abfälle, die ins Abwasser gelangen, werden zwar in den Klärwerken wieder herausgeholt. Dies verursacht jedoch unnötige Kosten, die über die Abwassergebühr von allen Bürgerinnen und Bürgern getragen werden müssen.

Zigarettenkippen, Wegwerfwindeln, Slipeinlagen, Wattestäbchen, Plastikstreifen von Klebeflächen, Speisereste, Katzenstreu und andere feste Abfälle gehören deshalb nicht ins Abwasser.

Feste Abfälle können sich bereits in den Rohrleitungen der Hausinstallation ablagern. Die Folge sind Verstopfungen, die sich nur mit großem Aufwand beseitigen lassen. Speisereste im Kanal begünstigen außerdem die Vermehrung von Ratten. Feste Abfälle gehören sortiert in die dafür vorgesehenen Tonnen.

 Verkaufsverpackungen mit dem „Grünen Punkt“ gehören in den Gelben Sack oder in die Gelbe Tonne. Wertstoffe nehmen die Recyclinghöfe an.
Auf öffentlichen Plätzen sind Container für Altglas und Kleidung aufgestellt.

Speiseöle und Speisefette dürfen nicht über das Abwasser entsorgt werden. Sie lagern sich vor allem in den Abwasserrohren der Hausinstallation, aber auch im Kanalnetz ab. Dort entstehen dann unangenehme Gerüche sowie Verstopfungen, die sich nur mit hohem Aufwand beseitigen lassen.

Besonders problematisch ist dies bei gastronomischen Betrieben. Deshalb ist dort der Einbau von Fettabscheidern vorgeschrieben. Reste von Speiseöl und Fett werden mit Haushaltspapier aufgesaugt und dann in die Restmülltonne gegeben. Verbrauchtes Fritieröl wird in Flaschen abgefüllt, erkaltetes Fritierfett wird in Zeitungspapier eingewickelt. Beides nehmen die städtischen Recyclinghöfe an. Bei Gaststätten, Imbissbuden und ähnlichen Einrichtungen ist der Einbau von Fettabscheidern vorgeschrieben.

Wenn Mineralöl in die Kanalisation gelangt, können dort explosionsfähige Gasgemische entstehen. Mitarbeiter der Stadtentwässerung, die mit Kontrolle und Reinigung des Kanalnetzes beschäftigt sind, können dadurch in Gefahr gebracht werden.

Bereits geringe Mengen von Altöl können den Reinigungsprozess in der Kläranlage schwer beeinträchtigen. Mineralöl, das in Gewässer oder in das Grundwasser gelangt, hat ernste Schäden für Pflanzen- und Tierwelt zur Folge. Es macht außerdem große Mengen von wertvollem Wasser ungenießbar.

Werkstätten, in denen Altöl anfällt, sind zum Einbau von Leichtflüssigkeitsabscheidern („Ölabscheider“) verpflichtet. Beim Ölwechsel ist auf das zuverlässige Auffangen des Altöls zu achten. Dies gilt sowohl für Werkstätten als auch für den privaten Bereich Ölwechsel auf offener Straße ist zu vermeiden.

Wenn es dennoch sein muss: Das Altöl darf dabei keinesfalls über die Straßenabläufe („Gullys“) in die Kanalisation gelangen. Altöl wird wieder in die Verkaufsverpackungen (nicht in Getränkeflaschen!) abgefüllt und an die Öl-Verkaufsstelle zurückgegeben. Alle Ölverkaufsstellen sind nach dem Ab-
fallgesetz dazu verpflichtet, Altöl kostenlos zurückzunehmen.

Für Farben und Lacke, Batterien, Lösungsmittel, Medikamente und viele andere Chemikalien und Giftstoffe gibt es im Haushalt keine unmittelbare Entsorgungsmöglichkeit. Diese sogenannten Problemabfälle dürfen weder in den Hausmüll noch ins Abwasser gelangen.

Chemikalien können zur Korrosion von Abwasserrohren und Kanälen führen. Auch die Rohre des Hausinstallation können hierdurch geschädigt werden. Diese Schäden lassen sich nur durch aufwendige Baumaßnahmen beseitigen.

In den Kläranlagen können Chemikalien und Giftstoffe nicht abgebaut werden und gelangen damit ungehindert in unsere Gewässer.

Manche dieser Stoffe gefährden zudem den Reinigungsprozess in den Kläranlagen. Chemikalien, Medikamente und Giftstoffe dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Verbrauchte Batterien werden im Handel zurückgenommen.

Bitte unbedingt beachten! Chemikalien dürfen niemals miteinander gemischt werden. Hier droht Explosionsgefahr oder das Entstehen giftiger Dämpfe.