Eheschließungen

Um Ihren Trautermin im Standesamt zu vereinbaren, rufen Sie bitte an (siehe Ansprechpartnerinnen). Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei einem Sonderfall keine festen Terminzusagen machen können, da zunächst weitere Schritte erforderlich sind.

Wohnen Sie außerhalb von Vechta, möchten aber in Vechta heiraten, so wenden Sie sich bitte an das Standesamt Vechta, um einen Termin zu reservieren und an Ihr Wohnort-Standesamt, da dies prüft, ob etwas gegen die gewünschte Eheschließung spricht.

Möchten Sie im Ausland heiraten, benötigen Sie in vielen Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis. Nähere Informationen erhalten Sie in Ihrem Standesamt. Vereinbaren Sie bitte dazu einen Termin und bringen Sie die Unterlagen mit, die Sie bereits vorbereitet haben.

In folgenden Sonderfällen sind meist weitere Unterlagen notwendig:
•    eine/r der Verlobten besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
•    eine/r der Verlobten hat Vorehen im Ausland
•    eine/r der Verlobten ist im Ausland geschieden worden.
In den vorgenannten Sonderfällen erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld beim Vechtaer Standesamt, welche Unterlagen zudem vorzulegen sind. Urkunden und Unterlagen in ausländischer Sprache sind mit Übersetzungen von einem vereidigten Übersetzer, der in Deutschland anerkannt ist, vorzulegen.

Verlobte, die deutsch, volljährig, geschäftsfähig, ledig, kinderlos und hier in Vechta gemeldet sind, brauchen nur einen gültigen Reisepass oder Personalausweis und eine aktuelle, beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister (gibt es beim Standesamt Ihres Geburtsortes, nicht älter als 6 Monate) Eine Geburtsurkunde ist nicht ausreichend!
Ausnahme: Sind Sie in der Stadt Vechta geboren, so ist von Ihnen keine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister vorzulegen, da diese im Standesamt des Geburtsortes geführt werden.

Sind einzelne oder mehrere der oben genannten Bedingungen nicht erfüllt, benötigen Sie zusätzlich folgende Unterlagen:

  • Wenn einer der Verlobten nicht mit dem Hauptwohnsitz in Vechta gemeldet ist,benötigt dieser eine aktuelle Aufenthaltsbescheinigung der zuständigen Meldebehörde "zur Vorlage beim Standesamt" (diese Bescheinigung sollte nicht älter als einen Monat sein).
  • Wohnen Sie beide außerhalb von Vechta, möchten aber in Vechta heiraten, so muss Ihr Wohnort-Standesamt die Eheanmeldung durchführen.
  • Ist eine Vorehe vorhanden, muss der Verlobte zusätzlich einen Nachweis über die Auflösung der vorausgegangenen Ehe vorlegen, wenn die Ehe außerhalb von Vechta geschlossen wurde.
    Dabei handelt es sich um:
    • eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk oder
    • eine Heiratsurkunde mit Auflösungsvermerk oder
    • eine Heiratsurkunde und ein Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk,
    • ggf. Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten
  • Sie haben bereits Kinder, so sind eine Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Geburtenregister und ggf. Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung mitzubringen.
  • Verlobte, die im Ausland geboren wurden, brauchen ihre ausländische Geburtsurkunde im Original mit Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer, der in Deutschland anerkannt ist.
  • Wurde die deutsche Staatsangehörigkeit nachträglich erworben, ist sind zudem eine Einbürgerungsurkunde und ggf. eine Namensangleichungserklärung vorzulegen.
  • Vertriebene bzw. Spätaussiedler benötigen zusätzlich den Registrierschein des Bundesverwaltungsamtes oder Vertriebenenausweis bzw. Spätaussiedlerbescheinigung und die Bescheinigung über Namenserklärung gemäß §94 BVFG oder das auf Antrag angelegte Familienbuch (auch der Eltern).

Öffnungszeiten Standesamt

Montag bis Freitag: 8.30 Uhr - 12.30 Uhr.
Montag und Donnerstag: 14.30 - 16.00 Uhr.

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Burgstraße 6
49377 Vechta