Abgeschlossenheitsbescheinigung

Regionale Beschreibung zusätzlich

Fristen


  • keine normierten Fristen über das allgemeine Verfahrensrecht hinaus

  • durch die Genehmigungsbehörden können individuelle Fristen für die Nachreichung fehlender Unterlagen gesetzt werden

Rechtsgrundlage

§ 7 Absatz 4 Nummer 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Kontakt

Wenden Sie sich an die unteren Bauaufsichtsbehörden Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt, Ihrer großen selbstständigen Stadt bzw. Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

Zugehörige Mitarbeiter