Diese Dienstleistung wird um Informationen des BUS-Niedersachsen ergänzt.
Auskunft aus dem Melderegister
Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der zuständigen Stelle- Familienname,
- Vornamen,
- Doktorgrad und
- derzeitige Anschriften
zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt.
Ob Ihnen die zuständige Stelle eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen. Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die zuständige Stelle Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.Rechtsgrundlage
Bundesmeldegesetz (BMG)Nummer 44 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)