Baustellenmeldung

Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, wie z. B.


  • Aufgrabungen im Straßenraum

  • Straßenbau

  • Arbeiten im Seitenraum

  • Aufstellung eines Gerüstes



müssen gesichert werden.

Vor Beginn der Arbeiten muss der Bauunternehmer (unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes) von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.

Fristen

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

§ 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Kontakt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinde.Für Gemeindestraßen kann die Zuständigkeit auf die jeweilige Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt übertragen werden.Liegt die Genehmigungsbehörde innerhalb Niedersachsens wird die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) als Straßenbaulastträger für die
  • Bundesautobahnen,
  • Bundes- und Landesstraßen sowie
  • die in der technischen Verwaltung des Landes liegenden Kreisstraßen (vor allem im Hinblick auf Baustellen und Brückenbauwerke)  
von der zuständigen Stelle gehört.

Zugehörige Mitarbeiter