Erschließung (Straße)
Erschließung bezieht sich auf die Vorbereitung von Grundstücken für den Bau und die Nutzung.
Zuständig ist der Fachdienst Straßenbau und Grünflächen.
Erschließung bezieht sich auf die Vorbereitung von Grundstücken für den Bau und die Nutzung.
Zuständig ist der Fachdienst Straßenbau und Grünflächen.