Grenzbebauung
Grenzbebauungen sind Baumaßnahmen, die an die Grundstücksgrenze heranreichen oder den Mindestabstand zum Nachbarn unterschreiten.
Zuständig ist der Fachdienst Untere Bauaufsichtsbehörde.
Grenzbebauungen sind Baumaßnahmen, die an die Grundstücksgrenze heranreichen oder den Mindestabstand zum Nachbarn unterschreiten.
Zuständig ist der Fachdienst Untere Bauaufsichtsbehörde.