Hausnummern
Bei der Erschließung von Straßen in Wohn- und Gewerbegebieten vergibt die Stadtverwaltung Hausnummern. Zuständig ist der Fachdienst Untere Bauaufsichtsbehörde.
Bei der Erschließung von Straßen in Wohn- und Gewerbegebieten vergibt die Stadtverwaltung Hausnummern. Zuständig ist der Fachdienst Untere Bauaufsichtsbehörde.