Konzeptvergabe ehemaliger Feuerwehrstandort

Der ehemalige Feuerwehrstandort in Vechta soll zu einem Wohnquartier mit einem vielfältigen und zum Teil geförderten Angebot sowie einer Kindertagesstätte umgestaltet werden. Dieses Ziel verfolgen der Landkreis Vechta und die Stadt Vechta mit einer gemeinsamen Konzeptvergabe. Die Flächeneigentümer rufen dazu auf, städtebaulich hochwertige Konzepte für ein Grundstück an der Oldenburger Straße und eines an der St.-Florian-Straße einzureichen. Ab dem 25. November (Montag) können Bewerberinnen und Bewerber die Auslobungsunterlagen bei der Stadt Vechta anfordern. Bis zum 24. März 2025 können sie ihre Bebauungskonzepte für eines der beiden Grundstücke (Los 1 und Los 2) oder für beide Grundstücke abgeben (siehe Fragen und Antworten). 

Ein Gremium mit Landrat Tobias Gerdesmeyer und Bürgermeister Kristian Kater entscheidet nach transparenten Wettbewerbskriterien, wer den Zuschlag und damit die Möglichkeit erhält, die Grundstücke zu kaufen und sein Konzept umzusetzen. Dazu werden verbindliche Verträge mit den Siegern des Wettbewerbs geschlossen. Für die Umsetzung der Projekte wird gegebenenfalls ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt.

Neben Wohnungen in unterschiedlichen Größen sollen geförderter Wohnraum und eine Kindertagesstätte entstehen. Parkplätze sollen unter anderem in einer Tiefgarage geschaffen werden. Ein Teil des alten Feuerwehrgeländes ist für die Erweiterung des benachbarten Lidl-Marktes vorgesehen. Aus den übrigen Flächen bilden Landkreis und Stadt zwei Grundstücke, die von Investorinnen und Investoren zu Wohnraum umgestaltet werden sollen. Die bestehenden Feuerwehrgebäude werden abgerissen.

Zwischen der St.-Florian-Straße und Oldenburger Straße waren über Jahrzehnte die Feuerwehrtechnische Zentrale und die Einsatzleitstelle des Landkreises Vechta sowie die Freiwillige Feuerwehr Vechta beheimatet. Inzwischen sind alle Institutionen an einen baulich weit fortgeschrittenen Standort an der Oldenburger Straße gezogen.

Dokumente

Fragen und Antworten

Es werden zwei Grundstücke (im Vergabeverfahren Lose genannt) gebildet, die unterschiedlich bebaut werden sollen. Das Los 1 befindet sich an der Oldenburger Straße. Das Grundstück ist ca. 3800 Quadratmeter groß. Es soll ein Mehrfamilienhaus mit einer Kita-Nutzung im Erdgeschoss sowie eine Tiefgarage für alle Stellplätze der Wohnnutzung entstehen. Das Los 2 wird über die St.-Florian-Straße erschlossen. Das Grundstück hat eine Größe von ca. 2450 Quadratmetern. Darauf sollen Hausgruppen entstehen.

Hier geht es zur Karten-Übersicht 

  • Es soll eine maximal dreigeschossige Bebauung in einem Mehrfamilienhaus entstehen.
  • Im Erdgeschoss ist eine Kindertagesstätte mit fünf Gruppen vorgesehen (zwei Krippengruppen für Kinder bis drei Jahre, drei Kindergartengruppen für Kinder von drei bis sechs Jahren). Die erforderliche Frei- und Spielfläche ist vorwiegend auf dem nördlichen Teil des Grundstückes vorzusehen, der zugleich eine Grünpufferfunktion für die umliegende Wohnbebauung bildet.
  • Neben der Kita-Nutzung können bis zu 30 Wohnungen in den oberen Geschossen des Projektes entstehen.
  • Dabei ist ein Anteil von öffentlich gefördertem Mietwohnraum von mindestens 15 Prozent zu berücksichtigen. Davon müssen mindestens zwei Drittel der Wohnungen für Haushalte im unteren Einkommenssegment vorgesehen werden – den Vorgaben der NBank entsprechend.
  • Für jede Wohnung ist mindestens ein Stellplatz in einer Tiefgarage nachzuweisen, deren Zufahrt über die Oldenburger Straße erfolgt.
  • Grundstücksgröße: 3800 Quadratmeter.
  • Angebotspreis: 400 Euro pro Quadratmeter.

Hier geht es zur Karten-Übersicht 

  • Es soll eine maximal zweigeschossige Bebauung mit Hausgruppen entwickelt werden, die sich in die direkte Umgebung einfügen.
  • Auf dem Grundstück können neun bis zwölf Reihenhäuser mit ebenso vielen Wohnungen entstehen.
  • Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Anteil von mindestens 30 Prozent gefördertem Mietwohnungsbau geschaffen werden soll. Zwei Drittel dieser Wohnungen sind für Haushalte im unteren Einkommenssegment – den Vorgaben der NBank entsprechend.
  • Für jede Wohnung ist ein Stellplatz vorzusehen.
  • Die Erschließung des Loses 2 erfolgt ausschließlich über die St. -Florian-Straße.
  • Grundstücksgröße: 2450 Quadratmeter.
  • Angebotspreis: 500 Euro pro Quadratmeter.

Hier geht es zur Karten-Übersicht 

  • Bebauung der verfügbaren Grundstücke in einer hochwertigen architektonischen und städtebaulichen Qualität.
  • Verwirklichung eines tragfähigen und nachhaltigen Nutzungs- und Wohnkonzeptes.
  • Bereitstellung eines differenzierten, zielgruppenorientierten Wohnraumangebotes.
  • Bereitstellung von öffentlich gefördertem Wohnraum.
  • Berücksichtigung energetischer und ökologischer Gesichtspunkte.
  • Schaffung eines neuen Kita-Standortes im Zentrum von Vechta. 

Interessierte füllen ein digitales Formular zur Interessenbekundung im Online-Rathaus aus. Das ausgefüllte Formular wird automatisch an Johanna Beckmann (Fachdienst Stadt- und Landschaftsplanung) gesendet. Anschließend werden den Interessenten alle für die Teilnahme erforderlichen Unterlagen zugestellt.

Hier geht es zum Formular im Online-Rathaus.

Es ist möglich ein Bebauungskonzept für ein Los oder ein gesamtes Konzept für beide Lose einzureichen. 

Schriftliche Rückfragen sind bis spätestens 16. Dezember 2024an Johanna.Beckmann@vechta.de zu stellen. Die Stadt Vechta wird alle notwendigen Informationen und die Antworten auf gestellte Fragen an alle Interessenten versenden. Es werden lediglich schriftlich formulierte Rückfragen beantwortet.

Das Auswahlgremium besteht aus Landrat Tobias Gerdesmeyer, Bürgermeister Kristian Kater, noch zu benennenden Vertreterinnen und Vertreter des Stadtrates sowie aus der Verwaltung der Stadt Vechta: Christel Scharf (Baudirektorin), Wolfgang Heuser (Fachdienstleiter Stadt- und Landschaftsplanung), Christine Mucker (Fachdienstleiterin Grundstücksmanagement), Monique Fischer-Schulte (Fachdienstleiterin Untere Bauaufsichtsbehörde). Die Mitglieder des Auswahlgremiums beurteilen die eingegangenen Angebote im Hinblick auf die Beurteilungskriterien und entscheiden über die Vergabe.

In der Sitzung des Auswahlgremiums wird für jedes Los ein Siegerentwurf sowie ein zweit- und drittplatzierter Entwurf festgelegt. Den Verfasserinnen und Verfassern der erstplatzierten Entwürfe werden Kaufangebote und Vertragsentwürfe übersendet mit einer Frist von sechs Monaten. Nach Ablauf dieser Frist behalten sich die Stadt und der Landkreis vor, ab diesem Zeitpunkt das Kaufangebot an die Interessentinnen und Interessenten der zweit- bzw. drittplatzierten Entwürfe zu übertragen.

23. November 2024: Veröffentlichung der Auslobung

25. November 2024: Bereitstellung der Planunterlagen

bis 16. Dezember: Schriftliche Rückfragen an Johanna.Beckmann@vechta.de

2. Kalenderwoche (Januar 2025): Versendung der Antworten zu den Rückfragen

bis 24. März 2025: Abgabe der Wettbewerbsarbeiten

anschließend: Vorprüfung der Wettbewerbsarbeiten

anschließend: Sitzung des Auswahlgremiums/Bekanntgabe der Ergebnisse