Büchereien, Musikvereine und Chöre können bei der Stadt Vechta jährliche Zuschüsse beantragen. Sie dienen der Unterstützung der kulturellen Arbeit in den kulturellen Einrichtungen und Vereinen. Der Antrag steht ab sofort digital und vereinheitlicht unter www.vechta.de/online zur Verfügung. Die individuelle Einreichung per Post oder E-Mail ist somit nicht mehr notwendig.
Was dabei wichtig ist: Die Zuschusshöhe richtet sich nach den vom Stadtrat beschlossenen Förderrichtlinien. Die Berechnung erfolgt je nach Art der Einrichtung. Sie erfolgt auf Grundlage eines festen Einheitsbetrags oder eines Sockelbetrags mit zusätzlichen Berechnungsgrundlagen.
Bei Musikvereinen und Chören setzt sich der Zuschuss aus dem Sockelbetrag sowie einem Beitrag je aktivem Mitglied zusammen. Bei den Büchereien wird anhand des Sockelbetrags und der Anzahl der im Förderzeitraum ausgeliehenen Medien der Zuschuss ermittelt.
Für die Bearbeitung des Antrags ist es wichtig, das Formular vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Bei Bedarf können ergänzende Nachweise angefordert werden. Nach Prüfung der Anträge werden die Antragsteller über die Bewilligung und die Höhe des Zuschusses informiert. Für Rückfragen zu den Zuschüssen steht der städtische Mitarbeiter Maik Asbrede unter Telefon 04441/886-1304 bereit.