Wirtschaft & Entwicklung

Dächer begrünen und Geld sparen

Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer werden finanziell entlastet, wenn sie auf dem eigenen Grund und Boden entwässern.

Die Stadt Vechta passt das Entwässerungssystem im Stadtgebiet mit verschiedenen Bauprojekten an die Folgen des Klimawandels an. Bürgerinnen und Bürger können ihren Beitrag dazu leisten und sollen davon verstärkt finanziell profitieren. Die Herstellung von Dachbegrünung auf dem eigenen Gebäude und von Versickerungsanlagen auf dem eigenen Grundstück wird bereits durch das Programm Nachhaltiges Bauen gefördert. Künftig werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer zudem weniger Gebühren für die Oberflächenentwässerung zahlen, auch wenn sie nicht die gesamte Entwässerung auf dem eigenen Grund und Boden gewährleisten können. Das hat der Rat der Stadt Vechta beschlossen.

Bisher war es so geregelt: Wer eine Versickerungsanlage auf dem eigenen Grundstück herstellte, in der das Niederschlagswasser vollständig versickert, wurde von der Gebührenzahlung komplett befreit. Schließlich wird von dem Grundstück keinerlei Niederschlagswasser ins öffentliche Netz abgegeben und die Regenwasserkanalisation dadurch entlastet.

Jetzt sollen auch die Eigentümerinnen und Eigentümer weniger Gebühren für die Oberflächenentwässerung zahlen, wenn sie eine Versickerungsanlage nachweisen können und ihr Grundstück nur durch einen Notüberlauf an das öffentliche Netz angeschlossen ist. Dadurch muss die Kanalisation nur noch das Wasser aufnehmen, was nicht mehr auf dem eigenen Grundstück versickern kann. Auch das sorgt für eine deutliche Entlastung vor allem bei plötzlichen Starkregenfällen, die in den vergangenen Jahren zugenommen haben. Je mehr Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer eine Versickerungsanlage haben, desto seltener wird das Netz, welches das Niederschlagswasser von öffentlichen Flächen und angeschlossenen Grundstücken aufnimmt, überlastet.  

Für einen positiven Effekt können auch intensive Dachbegrünungen sorgen. Sind diese ebenso mit einem Notüberlauf an die Kanalisation angeschlossen, wird der Abfluss des Niederschlagswassers in die Regenwasserkanalisation gedrosselt. Auch dies wird bei der Gebührenberechnung jetzt honoriert.

Der Rat der Stadt Vechta hat in seiner Sitzung am 23. Januar eine entsprechende Änderung der Abwasserabgabensatzung beschlossen. Durch diese Änderung sollen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer einen zusätzlichen Anreiz erhalten, sich für eine Versickerungsanlage oder eine intensive Dachbegrünung zu entscheiden. Auch die positiven Auswirkungen auf die Umwelt sind nicht zu vernachlässigen. Durch eine intensive Dachbegrünung werden ein besseres Mikroklima und neue Lebensräume für Insekten geschaffen. Das Speichern von Wasser an Ort und Stelle wirkt sich zudem positiv auf den Grundwasserstand aus.

Zwei Berechnungsbeispiele:

1. Fläche Versickerungsanlage: Wird die Versickerungsanlage auf ein dreijähriges Regenereignis ausgelegt, so wird dem Grundstückseigentümer noch 30 Prozent der angeschlossenen Fläche berechnet = 70 Prozent Ersparnis, bei einer einjährigen Auslegung 50 Prozent und bei einer fünfjährigen 10 Prozent = 90 Prozent Ersparnis.

Beispiel: 100 m² x 0,25 Euro = 25,00 Euro Gebühr.

Bei Reduzierung auf 30 Prozent: 30 m² x 0,25 Euro = 7,50 Euro Gebühr

Ersparnis: 17,50 Euro.

2. Fläche Dachbegrünung: Hier wird die Fläche mit 30 Prozent berechnet. Wenn der Notüberlauf aber in eine Versickerungsanlage führt, greift wieder die Berechnung der Versickerungsanlage.

Künftig wird die Stadt Vechta für Grundstücke in neuen Baugebieten die Herstellung von Versickerungsanlagen textlich im Bebauungsplan festlegen, wenn dies möglich ist. Eigentümerinnen und Eigentümer sind zu entsprechenden Anlagen verpflichtet. Sie zahlen aber auch keine oder weniger Gebühren. Abhängig ist dies von der Fähigkeit der Böden Wasser aufzunehmen.

Künftig wird die Stadt Vechta für Grundstücke in neuen Baugebieten die Herstellung von Versickerungsanlagen textlich im Bebauungsplan festlegen, wenn dies möglich ist. Eigentümerinnen und Eigentümer sind zu entsprechenden Anlagen verpflichtet. Sie zahlen aber auch keine oder weniger Gebühren. Abhängig ist dies von der Fähigkeit der Böden Wasser aufzunehmen.