Bürgerservice

Härtefallregelung für Haushalte, die mit Pellets und Öl heizen

Es können Rechnungen vom 1.1.2022 bis 1.12.2022 berücksichtigt werden. Die Antragstellung ist seit dem 4. Mai 2023 möglich.

Kundinnen und Kunden von nicht-leitungsgebundenen Energieträgern (Öl, Pellets) sollen, so hatte es der Bund im Dezember angekündigt, finanzielle Unterstützungen erhalten. Die Antragstellung ist in Niedersachsen ab 4. Mai möglich.

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