Bürgerservice

Irreführende Online-Angebote zum Kirchenaustritt

Die Stadt Vechta stellt klar, dass sie nicht mit privaten Online-Dienstleistern oder Vermittlungsportalen zusammenarbeitet.

In den vergangenen Monaten erreichen das Standesamt vermehrt Urkundenanforderungen, die über externe Drittanbieter gestellt werden. Hierzu stellt die Stadt Vechta klar, dass keine Zusammenarbeit mit privaten Online-Dienstleistern oder Vermittlungsportalen besteht.

Bürgerinnen und Bürger werden gebeten zu beachten, dass Urkundenanforderungen (z. B. Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunden) direkt über die offizielle Webseite der Stadt beantragt werden können. Bei Nutzung von Drittanbietern entstehen häufig zusätzliche Servicegebühren, ohne dass hierdurch eine Bearbeitung erfolgt.

Aktuell weist die Stadt zudem auf das Internetangebot „kirchenaustritt-digital.de“ hin. Dort wird der Eindruck erweckt, ein Kirchenaustritt könne digital abgewickelt werden. Für die Nutzung des Dienstes wird eine Gebühr in Höhe von 29,90 Euro erhoben. Hierzu stellt das Standesamt klar: Ein Kirchenaustritt ist rechtlich ausschließlich persönlich beim zuständigen Standesamt am Wohnsitz möglich. Ein vollständig digitaler Kirchenaustritt ist derzeit nicht möglich.

Die genannte Webseite bietet lediglich eine Formular- bzw. Informationsdienstleistung an und ersetzt nicht den erforderlichen persönlichen Termin vor Ort. Bürgerinnen und Bürger müssen trotz Zahlung der dort erhobenen Gebühr zusätzlich die reguläre Austrittserklärung beim Standesamt abgeben und die hierfür festgesetzte Verwaltungsgebühr von 30 Euro entrichten.

Die Stadt empfiehlt daher, Kirchenaustritte sowie Urkundenanforderungen ausschließlich über die offiziellen städtischen Stellen abzuwickeln, um unnötige Zusatzkosten zu vermeiden.