Die Stadt Vechta nimmt Anmeldungen von Osterfeuern bis zum 26. März 2026 (Donnerstag) entgegen. Organisatorinnen und Organisatoren können online ein Antragsformular ausfüllen und abschicken. Dieses ist im Online-Rathaus (www.kommune365.de/stadt-vechta) unter dem Stichwort „Osterfeuer“ zu finden. Dabei müssen sie genaue Angaben zum Ort (mit Flurbezeichnung) und zum Zeitraum der Veranstaltung machen.
Alle Osterfeuer müssen bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Sie sind nur als öffentliche Veranstaltungen im Rahmen der Brauchtumspflege erlaubt. Die Brennorte teilt die Stadt Vechta der Polizei und der Feuerwehr mit. Es dürfen nur pflanzliche Abfälle wie Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden.