Bürgerservice

Verdacht auf Vogelgrippe in Spreda bestätigt

Rund 175.000 Legehennen müssen getötet werden.

Im Kreisgebiet Vechta gibt es einen weiteren Ausbruch der Vogelgrippe. In einer Hühnerhaltung mit insgesamt rund 175.000 Legehennen (100.000 Hennen im Alter von 30 Lebenswochen; 75.000 Hennen im Alter von 19 Lebenswochen) in der Stadt Vechta, Ortsteil Spreda, fiel am Montag (3. November) ein durchgeführter Schnelltest positiv aus. Nun liegt auch das Ergebnis des Friederich Löffler Institut (FLI) vor, welches den Verdacht bestätigt. Auch in diesem Fall wird nun die Tötung des Bestandes unter tierschutzfachlicher Aufsicht des Veterinäramtes vorbereitet und am heutigen Dienstag (04.11.2025) durchgeführt. Es handelt sich damit um den sechsten Ausbruch im Landkreis Vechta innerhalb von eineinhalb Wochen. 

Weiterhin erlässt der Landkreis Vechta zwei tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügungen zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel. Darin werden ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet um den Ausbruchsbetrieb festgelegt. Die Allgemeinverfügungen sind auf der Homepage des Landkreises zu finden und treten am 05.11.2025 um 00.00 Uhr in Kraft.

Das Veterinäramt des Landkreises fordert nach wie vor alle Geflügel haltenden Betriebe eindringlich auf, die vorgegebenen Biosicherheitsmaßnahmen genauestens einzuhalten, jeglichen Seuchenverdacht unverzüglich anzuzeigen und die Bediensteten des Veterinäramtes bei ihren Bestandskontrollen zu unterstützen.

Zudem sollen erkrankte oder tote Wildvögel in erster Linie per Mail an die Mailadresse tierseuche(at)landkreis-vechta.de gemeldet werden (siehe auch Infos HIER). Die Meldung soll dabei unbedingt den genauen Fund-/Standort des Wildvogels (Angabe der Georeferenzdaten oder Screenshot von z. B. Google Maps) umfassen und auch die telefonische Erreichbarkeit des Meldenden (für Rückfragen) enthalten. 

Sofern eine Meldung per Mail nicht möglich ist, können Bürgerinnen und Bürger sich auch per Telefon unter 04441/898-3939 melden. Dort können sie eine genaue Beschreibung des Fund-/Standortes des Wildvogels und ebenfalls unbedingt eine telefonische Erreichbarkeit (für Rückfragen) hinterlassen.  

Die Allgemeinverfügungen sowie weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-vechta.de//service/formulare/veterinaerwesen sowie auf den Seiten des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) www.tierseucheninfo.niedersachsen.de.