Namensführung der Kinder

 

Die Geburtsurkunden erhalten Sie von Ihrem Standesamt. Dazu sind folgenden Unterlagen vorzulegen:

  • Vordruck: Geburtsmitteilung
  • Personalausweis/Reisepass (Kopie) der Eltern


Bei Geschwisterkindern:

  • Geburtsurkunde des vorherigen Kindes


Wenn die Ehe in Deutschland geschlossen wurde:

  • Ehe- / Heiratsurkunde mit Hinweisen oder

beglaubigte Abschrift ans dem als Heiratseintrag geführten Familienbuch (Eheschließung vor 2009)

beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister

  • oder zusätzl. Geburtsurkunden beider Eltern, ggf. mit Übersetzung
     

Die für die Beurkundung erforderlichen Urkunden können Sie im Krankenhaus abgegeben. Sind alle erforderlichen Unterlagen dabei, kann die Geburt ohne Ihren Besuch im Standesamt beurkundet werden. Nach der Beurkundung durch das Standesamt werden die Unterlagen zum Krankenhaus zurückgebracht. Dort können Sie diese abholen.
Dies gilt auch für nicht miteinander verheiratete Eltern, wenn bereits eine Vaterschaftsanerkennung gemacht wurde.
 

Wenn die Ehe im Ausland geschlossen wurde:

  • mehrsprachige (internationale) Heiratsurkunde oder

Heiratsurkunde mit Übersetzung und

  • Geburtsurkunde beider Eltern, ggf. mit Übersetzung
  • Telefonnummer für Rückfragen

 

  • Ausländische Personalausweise/Reisepässe müssen im Original vorgelegt werden.
    Sie brauchen einen Termin!

    Übersetzungen
    sind von einem vereidigten Übersetzer, der in Deutschland anerkannt ist, vorzulegen.

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