Hinweise für nicht miteinander verheiratete Eltern

 

Die Geburtsurkunden erhalten Sie von Ihrem Standesamt. Dazu sind folgenden Unterlagen vorzulegen:

  • Vordruck: Geburtsmitteilung
  • Personalausweis/Reisepass (Kopie) der Eltern
  • Ausländische Personalausweise/Reisepässe müssen im Original vorgelegt werden.

Sie brauchen einen Termin!


Bei ledigen Müttern (ohne Vater):

  • Geburtsurkunde der Mutter, ggf. mit Übersetzung

Bei geschiedenen oder verwitweten Müttern:

  • Geburtsurkunde der Mutter, ggf. mit Übersetzung
  • Ehe- / Heiratsurkunde, ggf. mit Übersetzung und Scheidungsurteil / -beschluss mit Rechtskraftvermerk,

oder Ehe- / Heiratsurkunde mit Vermerk über die Auflösung der Ehe (Tod oder Scheidung)

  • ggf. Bescheinigung über eine Namensänderung


+ Für den Vater:

  • Geburtsurkunde, ggf. mit Übersetzung
  • Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung der Mutter
  • bei gemeinsamer Sorge auch die Sorgeerklärung vom Jugendamt


Bei Geschwisterkindern,
für die gemeinsames Sorgerecht besteht:

  • Geburtsurkunde des vorherigen Kindes

Direkt zur Terminvergabe im Rathaus Online