Hinweise für nicht miteinander verheiratete Eltern
Die Geburtsurkunden erhalten Sie von Ihrem Standesamt. Dazu sind folgenden Unterlagen vorzulegen:
- Vordruck: Geburtsmitteilung
- Personalausweis/Reisepass (Kopie) der Eltern
- Ausländische Personalausweise/Reisepässe müssen im Original vorgelegt werden.
Sie brauchen einen Termin!
Bei ledigen Müttern (ohne Vater):
- Geburtsurkunde der Mutter, ggf. mit Übersetzung
Bei geschiedenen oder verwitweten Müttern:
- Geburtsurkunde der Mutter, ggf. mit Übersetzung
- Ehe- / Heiratsurkunde, ggf. mit Übersetzung und Scheidungsurteil / -beschluss mit Rechtskraftvermerk,
oder Ehe- / Heiratsurkunde mit Vermerk über die Auflösung der Ehe (Tod oder Scheidung)
- ggf. Bescheinigung über eine Namensänderung
+ Für den Vater:
- Geburtsurkunde, ggf. mit Übersetzung
- Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung der Mutter
- bei gemeinsamer Sorge auch die Sorgeerklärung vom Jugendamt
Bei Geschwisterkindern,
für die gemeinsames Sorgerecht besteht:
- Geburtsurkunde des vorherigen Kindes