Sonderfälle bei der Beurkundung der Geburt

 

Auch bei der Beurkundung einer Geburt gibt es einige Fälle, die komplizierter sind und weitere Unterlagen erfordern.

Sonderfälle

  • Zwei verschiedene Staatsangehörigkeiten der Kindeseltern (z.B. portugiesisch und deutsch) beeinflussen die Namenswahl für Ihr Kind.
  • In Urkunden von Spätaussiedlern/innen sind die Namen manchmal nicht richtig geschrieben.
  • Das Baby ist zuhause geboren worden, und eine Hebamme oder eine Ärztin hat diese Geburt bestätigt.


Trifft einer dieser Fälle auf Sie zu? Dann machen Sie bitten einen Termin im Standesamt und kommen Sie bitte persönlich!

Direkt zur Terminvergabe im Rathaus Online