Geplantes Konzept: Parken in der Innenstadt
Der Stadtrat hat in der Sitzung am 29. Juni 2026 das Parkraumbewirtschaftungskonzept angepasst.
Die Änderungen werden auf dieser Seite erläutert.
Parkzonen
Die bestehenden Parkzonen 1 und 3 sollen erweitert werden (siehe Übersichtkarte). Die Gebühren werden nicht erhöht.
Ab 18 Uhr sind weiterhin alle öffentlichen Parkplätze kostenfrei nutzbar.
In der Zone 1 gilt:
Montag-Samstag in der Zeit von 10 bis 18 Uhr kostet jede angefangene Stunde 0,50 Euro. Das Parken in der ersten halben Stunde ist frei (Brötchentaste).
In der Zone 2 gilt:
Montag-Freitag in der Zeit von 7 bis 18 Uhr kostet jede angefangene Stunde 0,50 Euro. Die Höchstparkdauer beträgt 2 Stunden. Samstags ist das Parken gebührenfrei. In der Zeit von 10 bis 17 Uhr muss eine Parkscheibe verwendet werden.
Zur Zone 2 gehören alle bewirtschafteten Parkplätze, die nicht zur Zone 1 und 3 gehören. Da es dort keine Veränderungen gibt, sind die Parkplätze der Zone 2 in der Karte nicht eingezeichnet.
In der Zone 3 (auch bekannt als Gesundheitsviertel) gilt:
An allen Tagen der Woche und allen Feiertagen in der Zeit von 7 bis 18 Uhr kostet jede angefangene halbe Stunde 0,50 Euro. Die Höchstparkdauer beträgt 2 Stunden.
Außerhalb der Parkzonen gibt es weiterhin zahlreiche kostenlose Parkplätze. So zum Beispiel in der Windallee, der Franz-Vorwerk-Straße, auf dem Zitadellenvorplatz und Sprengepielplatz.
Ab 18 Uhr sind weiterhin alle öffentlichen Parkplätze kostenfrei nutzbar (auch innerhalb der Parkzonen).
Während laufender Bauprojekte will die Verwaltung die Einrichtung von Bus-Shuttle-Diensten während der Hauptzeiten für beispielsweise Schüler, Mitarbeiter und Besucher geprüft werden, um die Belastung der direkten Umgebung zu reduzieren.
Übersichtskarte
Übersicht der wichtigsten Parkplätze












