Ehrenamtskarte

Die Stadt Vechta unterstützt das Ehrenamt auf vielen Ebenen. Eine attraktive Auszeichnung, um gesellschaftliches Engagement konkret zu würdigen, ist die  Niedersächsische Ehrenamtskarte.

Mit der Ehrenamtskarte genießen Sie Vergünstigungen in öffentlichen Einrichtungen und bei zahlreichen Anbietern. Ob Sport, Kultur oder Freizeit - die Bereiche, in denen Sie die Karte einsetzen können, sind vielfältig.

Fragen und Antworten

  • Ausübung einer freiwilligen gemeinwohlorientierten Tätigkeit ohne Bezahlung von mindestens fünf Stunden in der Woche bzw. 250 Stunden im Jahr.
  • Zum Zeitpunkt der Beantragung einer Ehrenamtskarte besteht Ihr freiwilliges Engagement bereits mindestens drei Jahre (oder jeweils seit Bestehen der Organisation) und Sie wollen Ihren Einsatz für das Ehrenamt auch zukünftig fortsetzen.
  • Sie üben Ihr Engagement in Niedersachsen aus oder wohnen hier und sind außerhalb Niedersachsens ehrenamtlich tätig.

Die Geltungsdauer der Ehrenamtskarte beträgt drei Jahre. Selbstverständlich kann sie bei fortbestehenden Voraussetzungen durch Antragstellung verlängert werden. Sie können im Antragsformular ankreuzen, ob Sie rechtzeitig vor Ablauf Ihrer Karte informiert werden möchten.

Die Ehrenamtskarte wird von der Stadt Vechta als teilnehmende Kommune verliehen und ausgegeben. Sie erhalten eine personenbezogene Karte, die nicht übertragbar ist.
Sie können den Antrag für die Ehrenamtskarte über ein Online-Formular im FreiwilligenServer Niedersachsen ausfüllen und ausdrucken. Das Formular gilt auch für die Beantragung der Ehrenamtskarte für das Bundesland Bremen. Zur weiteren Bearbeitung muss das Formular beim Landkreis Vechta eingereicht werden.

  • das kostenlose Parken im Stadtgebiet auf gebührenpflichtigen Parkplätzen in einem Zeitraum von zwei Stunden.
  •  „Moin Vechta punktet Karte“ wird mit dem Wort "Ehrenamtskarte" bedruckt und diese wird mit jeweils 1000 Punkten (10,00 €) vorbeladen, die in den teilnehmenden Vechtaer Geschäften eingesetzt werden kann.
  •  Reduzierte Eintritte ins Hallenwellen- und Freibad Vechta sowie zum Museum im Zeughaus.
  • Vorgriffsrecht auf von der Stadt Vechta ausgewählte besondere städtische Veranstaltungen.
  • Kostenlose Nutzung des Stadtbusses.