Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder

Das Bildungspaket soll Kindern und Jugendlichen aus finanziell schwächeren Familien eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen.

Leistungen werden gewährt für Schulbedarf, Mittagsverpflegung, Schülerbeförderung, Teilnahme an Kultur, Sport und Freizeitveranstaltungen, Ausflüge und Klassenfahrten, sowie für Lernförderung.

Fragen und Antworten

  • Schulbedarf
  • Mittagsverpflegung
  • Schülerbeförderung
  • Teilnahme an Kultur, Sport und Freizeitveranstaltungen
  • Ausflüge und Klassenfahrten
  • Lernförderung

Kinder und Jugendliche, deren Eltern Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen. Diese können das Bildungs- und Teilhabepaket nur beim Jobcenter Vechta beantragen.

Für Bezieher von Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag muss der Antrag bei der Stadt Vechta im Amt für Soziale Dienste, Senioren und Integration gestellt werden. Dieser kann hier online ausgefüllt und eingereicht werden

Die Kinder müssen jünger als 25 Jahre alt sein, eine allgemeine oder berufsbildende Schule bzw. Krippe, Kindergarten oder die Kindertagespflege besuchen und keine Ausbildungsvergütung beziehen.

Die Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben erhalten nur Kinder und Jugendliche, die jünger als 18 Jahre alt sind. Der Betrag liegt pro Monat bei 15 Euro.

Für den Schulbedarf werden Leistungen für Schultasche, Schulbücher, Schreib-, Rechen-, und Zeichenmaterial gewährt.

Bei einer Teilnahme am gemeinsamen Mittagessen in der Schule, KiTa oder Kindertagespflege werden die tatsächlichen Kosten dafür übernommen.

Bei der Schülerbeförderung werden die Kosten übernommen, die entstehen, wenn man den Weg vom Wohnort bis zur nächstgelegenen Schule mit Bus oder Bahn zurücklegt. Tickets sollten deshalb aufbewahrt und bei der Stadt Vechta im Amt für Soziale Dienste, Senioren und Integration monatsweise vorgelegt werden.