Hilfe zum Lebensunterhalt

Auf Hilfe zum Lebensunterhalt hat jeder Mensch Anspruch, der den notwendigen Lebensunterhalt weder aus eigenen Mitteln (Einkommen oder Vermögen) oder Kräften (Einsatz der Arbeitskraft) noch mit Hilfe anderer bestreiten kann. In den meisten Fällen liegt eine Erwerbsunfähigkeit für einen bestimmten Zeitraum vor. Zusätzlich darf kein Anspruch auf sonstige Leistungen bestehen wie z.B. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Wohngeld.

Der Begriff „notwendiger Lebensunterhalt“ umfasst den Bedarf eines Menschen, der zur Gewährleistung des menschenwürdigen Existenzminimums zwingend erforderlich ist. Dazu zählen vor allem Ernährung, Kleidung, Hausrat, Haushaltsenergie, Körperpflege und Kosten einer Wohnung einschließlich Heizung und weitere Bedürfnisse des täglichen Lebens.  

Ein Antrag für die Hilfe zum Lebensunterhalt kann bei der Stadt Vechta im Amt für Soziale Dienste, Senioren und Integration gestellt werden. Dieser muss ausgefüllt und unterschrieben werden.

Fragen und Antworten

  • ein Ausweisdokument
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate von allen Konten (falls vorhanden)
  • Sparbücher (falls vorhanden)
  • Nachweise von Versicherungen aller Art (falls vorhanden)
  • Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief (falls vorhanden)
  • Kreditverträge (falls vorhanden)
  • Mietverträge
  • Heizkostennachweise
  • sämtliche Einkommensnachweise, wie z.B. Verdienstbescheinigungen oder Rentenbescheide aller Haushaltsangehörigen