Ravensberger Straße

Diese Straße verläuft von der Kreuzung Bremer Straße, Kuhmarkt und Oyther Straße in Richtung Süden und geht dann in die Windallee über.

Die Grafen von Ravensberg waren namensgebend für die Benennung der Straße. Die Grundlagen der Grafschaft Ravensberg wurden geschaffen, als die Grafen von CalvelageRavensberg, begütert um Vechta und Bersenbrück, um 1100 Gebiete im Teutoburger Wald nordwestlich von Halle erwarben und die Burg Ravensberg errichteten. Otto I. verlegte um 1140 seinen Hauptsitz auf die Burg und führte fortan den Titel „Graf von Ravensberg“, desgleichen alle seine Nachfolger.

Während des 12. Jahrhunderts konnten sowohl die alten als auch die neuen Besitzungen (im Raum um Bielefeld, Herford und Halle) erweitert und darüber hinaus zusätzliche im Emsland erworben werden. Die Grafen von Calvelage-Ravensberg gehörten damit zu den bedeutendsten Adelsgeschlechtern Westfalens und rangen in dessen Norden mit den Bischöfen von Münster, denen von Osnabrück und besonders den Grafen von Tecklenburg um die Vorherrschaft.

Obwohl die Grafen von Ravensberg kaum hundert Jahre in Vechta residierten, waren sie in der Geschichte Vechtas außerordentlich identitätsstiftend, besonders die Frau des letzten Grafen, Sophia von Ravensberg-Vechta. Die Grafen von Ravensberg herrschten bis 1252 über weite Teile der heutigen Landkreise Vechta und Emsland. Wann die Ravensberger das Reichslehen über die Grafschaft Vechta vom deutschen König erhalten haben, ist unklar. Die erste Lehnsurkunde ist nicht erhalten.

Erst über ein Kopiar (Sammlung von Urkundenabschriften) aus dem Anfang des 13. Jahrhunderts erfahren wir von einem Reichslehen an die Ravensberger. Das Kopiar hält den Streit um das Lehen über Münze und Zoll in Vechta zwischen dem Bistum Osnabrück und den Ravensbergern fest. Einem Reichslehen entsprechend beendet König Friedrich II. den Zwist zugunsten der Ravensberger, mit dem Hinweis, dass diese das Lehen schon von seinen Vorgängern verliehen bekommen hätten. Osnabrück solle Frieden halten. Eine originale Lehnsurkunde (auch nur über Münze und Zoll zu Vechta) Heinrichs VII. zugunsten von Sophie von Ravensberg datiert in das Jahr 1224. In der Urkunde, die faktisch erst nach November 1225 ausgestellt worden sein kann und damit Besitz bewies.

Die Urkunde wurde aus der „Erinnerung“ heraus formuliert. Osnabrück hatte anscheinend immer noch nicht klein beigegeben, denn es wird ausdrücklich betont, dass die Urkundenausstellung vollzogen wird, „…damit nicht jemand … in der Angelegenheit schaden kann“. 1252 verkaufte Gräfin Jutta von Ravensberg die Besitztitel der Herrschaft, nachdem sie 1251 den Grafen von Monschau in der Eifel geheiratet hatte. Der Bischof von Osnabrück wäre nun in der Lage gewesen, sein ehemaliges Lehen zurückzubekommen, aber laut Sage war er nicht zahlungsfähig (oder sah nicht ein, dass er dafür bezahlen sollte). Daher erwarb der Bischof von Münster die Besitztitel auf das Lehen, wodurch das Niederstift Münster entstand. In Anspielung auf die beiden Schutzpatrone der Bistümer sagte Jutta dazu: „Wenn Peter nicht will, nimmt’s Paul!“ Doch das ist eine Sage, die nicht verbürgt ist.

 

Literatur:

Axel Fahl-Dreger: Die Burg Vechta – Von ihren Anfängen bis zur Demolierung. Eine Publikation des 1. Zentrums für Experimentelles Mittelalter. Vechta: Museum Vechta, 2005.

Axel Fahl-Dreger: Wappen, Siegel, Recht und Rat. Die Rechtssituation der Stadt Vechta im Mittelalter. Vechta: Museum Vechta, 2016, 2. Aufl.

Wilhelm Hanisch: Vechta unter den Ravensbergern. In: Wilhelm Hanisch, Franz Hellbernd, Joachim Kuropka (Red.): Beiträge zur Geschichte der Stadt Vechta, Band I. Vechta: Vechtaer Druckerei und Verlag, 1992. S. 43–62, mit Bildtafeln.