Hinweise zur Angebotsabgabe

Es hat sich gezeigt, dass es immer wieder zu Ausschlüssen von Angeboten aufgrund vermeidbarer Fehler kommt. Die Stadt Vechta hat Ihnen daher ein paar wichtige Hinweise auf Grundlage vergaberechtlicher Vorschriften zusammengestellt, die Sie bei der Angebotsabgabe berücksichtigen sollten:

  • Handelt es sich um eine Ausschreibung die vollständig elektronisch abgewickelt wird, können nur elektronisch eingereichte Angebotsunterlagen gewertet werden. Papierangebote werden von der Wertung ausgeschlossen!
  • Bevor Sie Ihr Angebot erstellen, lesen Sie die Vergabeunterlagen sorgfältig und vollständig durch.
  • Wenn Sie ein Angebot abgeben wollen, gelten die jeweiligen vergaberechtlichen Bestimmungen. Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (z. B. auf der Rückseite Ihres Kopfbogens, als Hinweis im Begleitschreiben oder in Form von Ergänzungen wie "Zahlungsbedingungen: 14 Tage netto" o.ä.) führen zum Ausschluss, da es sich um eine Änderung der Verdingungsunterlagen handelt.
  • Sofern zusätzliche Nachweise gefordert werden, achten Sie bitte darauf, ob diese mit dem Angebot oder auf Verlangen eingereicht werden müssen.
  • Änderungen an den Vergabeunterlagen sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss Ihres Angebotes! Ggf. notwendig erscheinende technische Änderungen können, falls zugelassen, in Form eines Nebenangebotes gemacht werden.
  • Unbedingt den Einheitspreis (EP)in allen Positionen angeben und den Gesamtpreis für die abgefragte Menge berechnen.         
  • Geforderte Produktangaben o.ä. sind zwingend auszufüllen.    
     
  • Bei elektronisch abgegeben Angeboten erfolgt die Unterschrift (wenn keine Signaturkarte o.ä. vorhanden ist) in Textform, d.h. der Name der Person, die das Angebot abgibt, wird lesbar in das Unterschriftenfeld eingetragen.        
     
  • Der Submissionstermin bzw. Eröffnungstermin (Tag und Uhrzeit) ist unbedingt einzuhalten! Verspätet eingegangene Angebote können nicht gewertet werden.

 
Bitte beachten Sie: Schwere Formfehler können nachträglich nicht geheilt werden, weil transparente Vergabeverfahren und Korruptionsprävention zu nachträglichen Korrekturen im Widerspruch stehen.

Bestehen Probleme, Zweifel oder Fragen zu den Vergabeunterlagen, setzen Sie sich bitte umgehend schriftlich (vergabestelle(at)vechta.de) mit uns in Verbindung.