Bauleitpläne im Verfahren

Hier erhalten Sie Informationen zu den aktuell laufenden Bauleitplanverfahren der Stadt Vechta. Von der Aufstellung eines Bebauungsplans bis zum Beschluss.

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Fragen und Antworten

Bauleitpläne sind (1.) der vorbereitende, das ganze Gemeindegebiet umfassende Flächennutzungsplan (FNP) sowie (2.) der aus dem FNP entwickelte und einzelne Baugebiete regelnde Bebauungsplan. Der Flächennutzungsplan enthält die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten, städtebaulichen Nutzungen. Zum Beispiel Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.

Für die Erfüllung der Bauwünsche der Bürger entscheidend ist der jeweils für das Baugebiet aufgestellte Bebauungsplan. Er enthält Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung betreffen, zu den überbaubaren Bereichen und zu den Verkehrsflächen. Die Wirkung des rechtskräftigen Bebauungsplans für den Bauherrn ist zweifach: Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstücke "zur Bebauung frei", andererseits enthält er die rechtlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke und ist damit allgemein verbindlich.

Für das Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne enthält das Baugesetzbuch detaillierte Regelungen, die von der planenden Gemeinde beachtet werden müssen. 

Formal beginnt das „Leben“ eines Bebauungsplanes mit dem Aufstellungsbeschluss. Der Aufstellungsbeschluss wird vom Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen bzw. vom Verwaltungsausschuss des Stadtrates gefasst. Mit dem Aufstellungsbeschluss wird die Verwaltung beauftragt, einen Bebauungsplan für ein bestimmtes Gebiet zu erarbeiten und das für die späteren Entscheidungen wichtige und relevante Material zusammenzutragen. In der Folge prüft die Verwaltung, ob dieses Gebiet überhaupt beplanbar ist, und entwickelt erste Ideen für die Gestaltung. Zu den hier vorgestellten Verfahren liegen daher bisher nur grundlegende Informationen vor. Die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben, ist für die folgenden Beteiligungsschritte vorgesehen.

Im Bauleitplanverfahren wird die Öffentlichkeit auf verschiedene Weise beteiligt, um sicherzustellen, dass alle betroffenen Personen die Möglichkeit haben, ihre Interessen und Bedenken im Zusammenhang mit dem Bauleitplan einzubringen. Zeitgleich zur Beteiligung der Öffentlichkeit werden auch die Träger der öffentlichen Belange zur Stellungnahme aufgefordert. Dies geschieht in der Regel während der Aufstellung des Bauleitplanverfahrens zweimal. Zuerst während der frühzeitigen Beteiligung und dann zur öffentlichen Auslegung. Gegebenenfalls kann die öffentliche Auslegung nach Bedarf wiederholt werden. 

Der Naturschutz spielt bei der Bauleitplanung eine wichtige Rolle. Es gibt mehrere Gesetze und Vorschriften, die sicherstellen, dass der Naturschutz in der Bauleitplanung berücksichtigt wird.

Im Rahmen der Bauleitplanung wird oft über den Umweltbericht die Auswirkung des Bauleitplanes auf die Umwelt, einschließlich des Naturschutzes, untersucht. Der Umweltbericht gibt Empfehlungen, wie negative Auswirkungen des Bauleitplanes auf die Umwelt minimiert werden können.

Zusätzlich wird über Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen der Verlust von Naturflächen oder Lebensräumen von Tieren und Pflanzen kompensiert. Dies kann über Festsetzungen im Bebauungsplan, durch Schaffung von neuen Lebensräumen oder durch Renaturierung von Flächen geschehen.


Bauleitpläne im Verfahren

Die frühzeitige Beteiligung ist einen wichtigeren Teil der Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Bauleitplanung Sie findet in einem frühen Stadium des Bauleitplanverfahrens statt. Durch die Frühzeitige Beteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) werden Sie so umfassend wie möglich über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Inhalte der von der Stadt in Aussicht genommen Bauleitplanung, der in Betracht kommenden Variante und der voraussichtlichen Auswirklungen der Planung frühzeitig unterrichtet. Auch den Träger öffentlicher Belange wird hier die Möglichkeit gegeben Stellung zum Bauleitplan zunehmen. Die frühzeitige Beteiligung wird durch eine öffentliche Bekanntmachung in der Zeitung angekündigt. Der Entwurf des Bauleitplanes wird während der frühzeitigen Beteiligung in der Regel für die Dauer eines Monats im Rathaus und auf der Homepage der Stadt Vechta veröffentlicht. Die Stadt ist verpflichtet alle Stellungnahmen zu Prüfen und gegebenenfalls in der weiteren Planung zu berücksichtigen.


Bauleitpläne im Verfahren

Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Verfahrend zur Aufstellung eines Bebauungsplans, da sie sicherstellt, dass die Öffentlichkeit mit in den Planungsprozess einbezogen wird und die Möglichkeit hat ihrer Anliegen und Interessen einzubringen. Dadurch wird gewährleitest, dass der Bebauungsplan möglichst im Einklang mit den Bedürfnissen und Vorstellungen der betroffenen Bevölkerung steht. Die öffentliche Auslegung wird durch eine öffentliche Bekanntmachung in der Zeitung angekündigt.

Der Entwurf des Bauleitplanes wird während der öffentliches Auslegung für die Dauer eines Monats für jedermann zur Einsichtnahme im Rathaus und auf der Homepage der Stadt Vechta veröffentlicht. Auch die Trägeröffentlicher Belange werden erneut gehört. Nach Ablauf der Frist werden die eingegangen Stellungnahmen geprüft und vom Rat der Stadt gegeneinander und untereinander abgewogen und gegebenenfalls in der weiteren Planung einbezogen.

Nach dem Abwägungsprozess beschließt der Rat den Bauleitplan als Satzung.


Bebauungsplan Nr. 59L „Langförden – Entwicklungsbereich östlich der Oldenburger Straße (B 69)“ mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung

Durchführung der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

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106. Änderung des Flächennutzungsplanes „Hof Möhring – Erweiterung des Andreaswerkes südlich der Landwehrstraße“

Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

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Bebauungsplan Nr. 190 „Hof Möhring – Erweiterung des Andreaswerkes südlich der Landwehrstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung

Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

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