Bürgerbegehren
Mit einem Bürgerbegehren kann beantragt werden, dass Bürgerinnen und Bürger über eine Angelegenheit ihrer Kommune entscheiden. Dies ist im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (§ 32 NKomVG) verankert.
Klicken Sie den unten stehenden Link, um mehr zu erfahren:
https://www.voris.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&query=KomVerfG+ND+%C2%A7+32&psml=bsvorisprod.psml&max=true