Rat der Stadt Vechta
Am 1. November 2021 ist der neue Rat der Stadt Vechta zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengekommen.
Sitzungstermine, Tagesordnungen und Ratsvorlagen finden Sie HIER.
Ratsmitglieder von A bis Z
Kontakt
Ruhr, Juanita
Leiterin Fachdienst Ratsbüro
Burgstraße 6
49377 Vechta
Email: juanita.ruhr@vechta.de
Telefon: 04441 886-1200
Gut zu wissen
Der Rat bildet Fachausschüsse, um seine Beschlüsse vorzubereiten. Die Ratsmitglieder spezialisieren sich arbeitsteilig auf verschiedene Bereiche und bereiten in Detaildiskussionen in den Ausschüssen die Themen zur abschließenden Beratung im Rat vor.
In den Fachausschüssen werden die Themen diskutiert, die fachlich in den jeweiligen Zuständigkeitsbereich fallen. So berät beispielsweise der Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen über Bebaungspläne, Straßenbauprojekte oder das Klimaschutzkonzept etc.
Der Rat kann außer Ratsmitgliedern auch andere Personen in diese Ausschüsse berufen, zum Beispiel sachkundige Bürgerinnen und Bürger – es müssen aber mindestens zwei Drittel der Ausschussmitglieder Ratsmitglieder sein. Die nicht dem Rat angehörenden Mitglieder eines Fachausschusses werden beratende Mitglieder genannt und haben kein Stimmrecht.
Die Sitzungen der Fachausschüsse beginnen üblicherweise mit einem öffentlichen Teil. Sie finden in der Regel im Rathaus der Stadt Vechta statt. Der Betriebsausschuss tagt hingegen zuständigkeitshalber im Wasserwerk und der Ortsrat Langförden im Feuerwehrhaus in Langförden.
Die Fachausschüsse gelten, anders als der Verwaltungsausschuss, nicht als eigenständiges Organ der Gemeinde.
In erster Linie besteht die Aufgabe des Verwaltungsausschusses in der Vorbereitung der Ratsbeschlüsse: Beschlussvorschläge, die von den jeweiligen Fachausschüssen vorbereitet wurden, werden dem Verwaltungsausschuss zugeleitet. Der Verwaltungsausschuss stimmt diesem Beschlussvorschlag zu, lehnt ihn ab oder legt dem Rat einen geänderten Beschlussvorschlag vor.
Sind mehrere Fachausschüsse an einer Angelegenheit beteiligt, so hat der Verwaltungsausschuss dem Rat einen einheitlichen Beschlussvorschlag vorzulegen. Dem Verwaltungsausschuss obliegt es außerdem, die Arbeit der einzelnen Fachausschüsse aufeinander abzustimmen.
Ferner beschließt der Verwaltungsausschuss über Angelegenheiten, die weder in den Zuständigkeitsbereich des Rates noch des Bürgermeisters fallen. Dies sind zum Beispiel Auftragsvergaben oder Personalentscheidungen. Der Verwaltungsausschuss hat somit eine Auffangzuständigkeit, die auch als „Lückenkompetenz“ bezeichnet wird.
Dem Verwaltungsausschuss sind auch bestimmte Aufgaben zur eigenen Entscheidung zugewiesen. So beschließt er über reine Verwaltungsangelegenheiten, etwa die Zulässigkeit eines Einwohnerantrages oder eines Bürgerbegehrens. Er kann in allen Angelegenheiten der Verwaltung Auskünfte verlangen und dazu Stellung nehmen.
Die Sitzungen des Verwaltungsausschusses sind nicht öffentlich. Sie werden vom Bürgermeister nach Bedarf einberufen.