Urkundenanforderung

Direkt zur Anforderung der Eheurkunde im Rathaus Online

Weitere Informationen zur Anforderung der Eheurkunde gibt es HIER.

 

Direkt zur Anforderung der Sterbeurkunde im Rathaus Online.

Weitere Informationen zur Anforderung der Sterbeurkunde gibt es HIER.

Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses geführt. Sämtliche Urkunden daraus erhalten Sie also beim Standesamt, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat - zum Beispiel die Geburtsurkunde beim Standesamt am Geburtsort, die Heiratsurkunde bei dem Standesamt, das die Eheschließung vorgenommen hat.

Sie können daher Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden und Abschriften aus den Personenstandsregistern (Geburt/Ehe/Lebenspartnerschaft/Tod) anfordern, wenn das Ereignis in Vechta stattgefunden hat. Diesen Antrag können Sie anschließend beim Standesamt Vechta einreichen.

Bitte teilen Sie uns auch mit, wofür die Urkunde benötigt wird (Verwendungszweck), damit wir Ihnen auch die „richtige“ Urkunde ausstellen.

Wurde außerhalb von Vechta ein Kind geboren, so ist das Standesamt des Geburtsortes zuständig. Gleiches gilt für die Heirat oder einen Sterbefall.

Bitte beachten Sie:
Die Links standesamt24 und standesamt.com sind keine offiziellen Seiten der Stadt Vechta und es werden auf diesen Seiten zusätzliche Gebühren erhoben.

Urkunden können von den Personen beantragt werden, auf die sich der Antrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen.

Antragsbefugt sind Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind.

Andere Personen können Personenstandsurkunden nur dann beantragen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung (durch eigene Geburtsurkunde) eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von Geschwistern des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird.

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Die erste Urkunde kostet 15,00 €, jede weitere gleichzeitige Ausfertigung derselben Urkunde 7,50 €.*
Die Gebühren sind vorab oder bei Abholung zu zahlen. Als Bezahlart stehen Ihnen Überweisung oder Barzahlung zur Verfügung.
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*Für die nachträgliche Beurkundung bei einer Geburt im Ausland wird eine Gebühr in Höhe von 70,00 € fällig.

Die Urkunden werden per Post zugestellt oder können persönlich abgeholt werden.

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