Bauen! Aber wie?

Beim Neubau von Wohngebäuden in städtischen Wohngebieten, sowie beim Bau von anderen Bauvorhaben auf privaten Grundstücken besteht in den meisten Fällen Abstimmungsbedarf. Was ist zulässig? Wie und wie viel darf gebaut werden? Diese Informationen finden sich nicht nur in der Bauleitplanung (Bebauungsplan gem. § 30 BauGB des jeweiligen Gebietes), sondern generell im öffentlichen Baurecht. Hierzu zählen das Bauordnungs- und das Bauplanungsrecht.

Es werden nicht nur die planerischen Voraussetzungen geschaffen und Regelungen zum Grenzabstand, den Rettungswegen oder zum Brandschutz getroffen, sondern die Bebauungspläne setzen neben der Art und dem Maß der zulässigen baulichen Nutzung, u.a. auch die Verkehrs- und Grünflächen fest. Ist kein Bebauungsplan vorhanden, ist das Bauvorhaben nach § 34 BauGB oder § 35 BauGB zu beurteilen.

Bei Fragen zu Ihrem Bauvorhaben wenden Sie sich an die Untere Bauaufsichtsbehörde. Diese ist die zuständige Stelle für die erforderlichen Genehmigungen im Stadtgebiet Vechta.