Aufschüttungen/Abrabungen von Grundstücken

Wer sein Grundstück künstlich anhebt, muss auch die Auswirkungen auf die benachbarten Grundstücke beachten. Wasserübertritte auf Nachbargrundstücke sind zu verhindern. Festgelegt sein kann die Geländeoberfläche durch einen Bebauungsplan, durch einen Verwaltungsakt der Baugenehmigungsbehörde (Baugenehmigung, Baufreistellung, o.ä.) oder auch durch das natürlich vorhandene Gelände. Diese Geländeoberfläche ist ein wichtiger Bezugspunkt für u.a.:

  • Einteilung der Gebäude in Gebäude geringerer Höhe, mittlerer Höhe und Hochhäusern
  • die Ermittlung der Zahl der oberirdischen Geschosse
  • Tiefe der Abstandsflächen
  • Wandhöhen von Gebäuden
  • Anleitermöglichkeiten der Feuerwehr

Deshalb gilt: Das natürlich gewachsene Gelände darf grundsätzlich nicht verändert werden. Die gewachsene Geländehöhe ist zu halten. Wenn Aufschüttungen/Abgrabungen für Ihr Bauvorhaben einschließlich Gartengestaltung nötig sind, sind diese genehmigungsbedürftig und im Bauantrag, bzw. der Mitteilung anzugeben.