Dienstleistungen Standesamt

Das Standesamt ist typischer Weise zuständig für die Namenserklärung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), wie:

  • Namensbestimmung von neugeborenen Kindern
  • Namensänderung bei familienrechtlichen Vorgängen wie Eheschließung, Ehescheidung, Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, Abstammungsfeststellung, usw.
  • Namensführung aufgrund des Status als Spätaussiedler und Vertriebener nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG)

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Weitere Informationen zur Namensänderung nach dem BGB gibt es HIER.

 

Sofern eine Änderung des Namens nicht nach den Regelungen des bürgerlichen Rechts (BGB) möglich ist, muss diese als öffentlich-rechtliche bzw. behördliche Namensänderung beantragt werden.

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Weitere Informationen zur öffentlich-rechtlichen bzw. behördlichen Namensänderung gibt es HIER.

 

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Weitere Informationen zum Kirchenaustritt gibt es HIER.

 

Was muss ich tun, wenn ich (wieder) in die Kirche eintreten möchte?

Um in eine Religionsgemeinschaft wieder eintreten zu können, ist eine persönliche Vorsprache bei der zuständigen Kirchengemeinde des Wohnsitzes erforderlich.

Wenn sie einen Todesfall melden möchten, geht es hier direkt zur Terminvergabe im Rathaus Online.

Weitere Informationen zum Todesfall gibt es HIER.