Diese Dienstleistung wird um Informationen des BUS-Niedersachsen ergänzt.
Parkausweis für Menschen mit Handicap
Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.
Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
Fristen
Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.Rechtsgrundlage
Straßenverkehrsgesetz (StVG)Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
§ 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)