Fragen zu Schnee und Eisglätte

Anliegerinnen und Anlieger sind dazu verpflichtet, im Bereich ihrer Grundstücke den Schnee von den Geh- und Radwegen zu räumen und Eisglätte zu beseitigen.

Werktags in der Zeit von 7.00 Uhr bis 21.00 Uhr, samstags von 8.00 Uhr bis 21.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 9.00 Uhr bis 21.00 Uhr muss ein sicherer Weg für Fußgänger und Radfahrer vorhanden sein.

Die Stadt Vechta bittet darum, der Pflicht zur Sicherheit aller nachzukommen, die auf den Geh- und Radwegen unterwegs sind - zum Beispiel Kinder auf dem Schulweg, ältere und beeinträchtigte Menschen. Der Schnee sollte keinesfalls auf die Straße befördert werden, die der städtische Winterdienst bekanntlich räumt, damit diese sicherer werden. Einfache Lösung: Den Schnee an geeigneter Stelle auf dem eigenen Grundstück anhäufen. 

Bürgerinnen und Bürger dürfen kein Streusalz verwenden. Sie können zurückgreifen auf abstumpfende Mittel (z.B. Sand, Splitt).

Mehr Informationen zu diesem Thema liefert das Umweltbundesamt (siehe hier).

Der Schnee kann an geeigneter Stelle auf dem Grundstück angehäuft werden. Es sollte in jedem Fall darauf geachtet werden, dass der Geh- und Radweg nicht beschädigt wird.

Wer seiner Räum- und Streupflicht zum Beispiel wegen Krankheit, Urlaub oder Berufstätigkeit nicht nachkommen kann, muss einen Dritten beauftragen z.B. einen Hausmeister oder Nachbarn.

Der Winterdienst des Bauhofs der Stadt Vechta umfasst laut Verordnung im Einzelnen:

a) den Winterdienst auf den Radwegen an übergeordneten Straßen wie Lattweg, Falkenweg, An der Gräfte, Franz-Vorwerk-Straße, Wintermarsch, Rombergstraße, Driverstraße, Diepholzer Straße, Ravensberger Straße, Windallee und weiteren Straßen je nach Lage. 

b) das Bestreuen der Fußgängerüberwege und der gefährlichen Fahrbahnstellen mit nicht unbedeutendem Verkehr bei Schnee- und Eisglätte.

c) die Schneeräumung auf den Fahrbahnen mit nicht unbedeutendem Verkehr.

d) das Freihalten der Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel einschließlich der Wartehäuschen sowie der Zugänge von Eis und Schnee.

In welcher Reihenfolge die Straßen freigeräumt werden, orientiert sich an der Verkehrsbedeutung. Straßen mit geringerer Verkehrsbedeutung werden nur bei außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen (Schneehöhen über 20 cm oder extremer Glätte) geräumt bzw. gestreut.

In welcher Reihenfolge die Straßen freigeräumt werden, orientiert sich an der Verkehrsbedeutung. Straßen mit geringerer Verkehrsbedeutung wie Siedlungsstraßen werden nur in besonderen Ausnahmesituationen geräumt bzw. gestreut.

Aktuell (Februar 2026) gibt es landesweit immer häufiger Engpässe beim Streusalz. Auch der Bauhof muss in diesen Zeiten sparsam mit den vorhandenen Salzvorräten umgehen und konzentriert sich vor allem auf die Hauptverkehrsstraßen. 

Der Bauhof darf im Gegensatz zu den Bürgerinnen und Bürgern Streusalz nutzen. Dafür gibt es wichtige Gründe. Die Stadt Vechta ist dazu verpflichtet die höchstmögliche Sicherheit an Straßen und Orte mit einer großen Verkehrsbedeutung zu gewährleisten. Bei diesen müssen Unfallrisiken durch beispielsweise Eisglätte möglichst schnell beseitigt werden.

Da abstumpfende Mittel (z.B. Sand, Splitt) umweltfreundlicher sind, sind diese von Bürgern an ihren Grundstücken zu nutzen.

Mehr Informationen zu diesem Thema liefert das Umweltbundesamt (siehe hier).

Die Straßenreinigungs-Satzung und Straßenreinigungs-Verordnung der Stadt Vechta sind auf der Homepage unter www.vechta.de/ortsrecht im Menüpunkt „F – Straßen“ abrufbar.

Die Entscheidung, ob Schulausfall aufgrund der Gefahrenlage stattfindet, liegt nicht bei der Stadt Vechta, sondern dem Landkreis Vechta. Wenn Eltern den Schulweg dennoch als zu gefährlich einschätzen, können die Kinder zudem entschuldigt zuhause bleiben. Darüber informiert auch das Nds. Kultusministerium (siehe hier: https://bildungsportal-niedersachsen.de/schulorganisation/unterricht/schulausfall-bei-extremen-wetterverhaeltnissen).

Das soll natürlich nur das letzte Mittel sein. Unsere Mitarbeiter bemühen sich, dass die (Haupt-) Straßen in Vechta möglichst schnell wieder befahrbar sind, sodass alle ihr Ziel sicher erreichen.