Abgabenbescheid Grundsteuer
In den kommenden Tagen erhalten Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer den Abgabenbescheid für das Jahr 2025. Es ist der erste Bescheid nach der Grundsteuerreform. Er beinhaltet damit erstmals die Bewertung der Grundsteuer nach der gesetzlich vorgeschriebenen neuen niedersächsischen Bewertungsmethode des Flächen-Lage-Modells.
Alle Grundstückeigentümerinnen und -eigentümer mussten im Zuge der Reform eine Grundsteuererklärung beim Finanzamt einreichen, da sich die Bewertungsgrundlage zur Berechnung des Grundsteuermessbetrags zum 1. Januar 2025 geändert hat.
Die Bewertung der Grundstücke obliegt dem Finanzamt, die Stadt Vechta hat hierauf keinen Einfluss.
Der Hebesatz der Stadt Vechta auf den Grundsteuermessbetrag beträgt unverändert 280 Prozent für Grundsteuer A und Grundsteuer B.
Bei Zweifeln an der Richtigkeit des vorliegenden Grundsteuermessbescheides bzw. bei Fragen zur Grundsteuerbewertung sollten sich Bürgerinnen und Bürger ausschließlich an das zuständige Finanzamt Vechta unter der Telefonnummer 04441/18-208 wenden.
Weitere Hinweise zum Abgabenbescheid und einen Korrekturbogen zur Grundsteuererklärung stehen unten zum Download bereit.

