Vergabekriterien
Kriterien der Stadt Vechta für die Vergabe von städtischen Wohnbaugrundstücken für Ein- und Zweifamilienhäuser im gesamten Gebiet der Stadt Vechta
(gemäß Beschluss des Rates der Stadt Vechta vom 22.06.2016, 12.04.2021, 31.05.2021 und 29.04.2024)
Die Stadt Vechta ist bestrebt, der Bevölkerung Wohnbaugrundstücke zu bezahlbaren Konditionen zur Verfügung zu stellen. Um das Gesamtinteresse der Stadt Vechta zu berücksichtigen, sollen die Grundstücke, die für Ein- und Zweifamilienhäuser zur Verfügung stehen, an Interessenten vergeben werden, die einen Bezug zu Vechta haben.
Die Vergabe der Grundstücke erfolgt daher entsprechend der nachfolgenden Regelungen:
1. Antragsberechtigter Personenkreis
Es können sich nur volljährige, natürliche Personen bewerben, die eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Seit mindestens einem Jahr in Vechta mit Hauptwohnsitz gemeldet.
- In der Vergangenheit mindestens 3 Jahre ununterbrochen mit Hauptwohnsitz in der Stadt Vechta gemeldet oder
- Arbeitsplatz in Vechta.
sowie:
- Keinen zu Wohnzwecken nutzbaren Grundbesitz in Form von Einzel-, Doppel- oder Reihenhäusern in der Stadt Vechta als Eigentümer oder Erbbauberechtigte.
Ausnahme: Vorhandener Grundbesitz wird spätestens innerhalb von zwölf Monaten ab Vertragsabschluss und gesicherter Erschließung veräußert. Eine Verlängerung dieser Frist ist ausgeschlossen.
Entsprechende Nachweise (Meldebescheinigung, Durchschrift des Arbeitsvertrages) sind bei Zweifel an der Richtigkeit der Angaben vorzulegen.
2. Finanzierung
Der Antragsteller hat geeignete Unterlagen (Finanzierungszusage eines deutschen Kreditinstituts) vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass die Finanzierung des Vorhabens gesichert ist.
3. Vermietung
Die Vergabe erfolgt ausschließlich zur Eigennutzung (keine Mietobjekte).
Ausnahme: In Fällen der Doppelhausbebauung (siehe dafür vorgesehene Flächen im Bebauungsplan) kann eine Doppelhaushälfte vermietet werden.
4. Stichtag
Für die Ermittlung der Kriterien sind grundsätzlich die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend. Danach eingetretene Veränderungen können von der Stadt Vechta nach pflichtgemäßem Ermessen berücksichtigt werden.
5. Vertragsbedingungen
a) Kaufvertrag:
Die Grundstückserwerber verpflichten sich, das Grundstück für zehn Jahre ab Bezugsfertigkeit* selbst zu nutzen und das Grundstück nicht weiter zu veräußern oder sonstige Vereinbarungen, insbesondere solche, die Dritte zur Grundstücksnutzung berechtigen, zu treffen.
Eine Änderung der Nutzungsbindung ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Stadt Vechta zulässig. Die Stadt Vechta ist verpflichtet, der Änderung der Nutzungsbindung zuzustimmen, wenn die Fortsetzung der Wohnnutzung durch den Käufer selbst für diesen unzumutbar geworden ist und die stattdessen geplante Nutzung durch einen Dritten im wesentlichen Wohnnutzung bleibt.
Für den Fall der widerrechtlichen Vermietung ist eine Vertragsstrafe und für den Fall des Veräußerungsverbotes eine Mehrerlösklausel zu vereinbaren.
b) Erbbaurechtsvertrag:
- Vertragsdauer 99 Jahre
- Erbbauzins 1. und 2. Jahr 1,5 %
3. bis 6. Jahr 2,0 %
ab dem 7. Jahr 2,5 % - Anpassung des Erbbauzinses gemäß Lebenshaltungskostenindex bei Veränderung um mehr als 10 v.H.
- Anpassung kann frühestens drei Jahre nach Abschluss des Vertrages und sodann jeweils frühestens drei Jahre nach der letzten Anpassung erfolgen
- Ankaufsrecht nach 20 Jahren
- satzungsgemäße Beiträge sind bei Vertragsabschluss in einer Summe zu entrichten.
c) Die Käufer/Erbbaurechtsnehmer verpflichten sich, innerhalb von zwei Jahren ab Vertragsabschluss/gesicherter Erschließung auf dem erworbenen Grundstück ein selbstgenutztes, bezugsfertiges Wohngebäude zu errichten und sich dort mit Hauptwohnsitz anzumelden. Für den Fall der Nichteinhaltung dieser Bauverpflichtung behält sich die Stadt Vechta ein mit Vormerkung im Grundbuch gesichertes Wiederkaufsrecht vor.
6. Rechtliche Hinweise
Diese Vergabekriterien begründen keinen unmittelbaren Rechtsanspruch. Die Stadt Vechta behält sich vor, in begründeten Ausnahmefällen von den vorstehenden Richtlinien abzuweichen.
*Maßgeblich ist hier das im Einwohnermeldekataster vermerkte Einzugsdatum/Datum der Um- bzw. Anmeldung.
Kontakt
Kaiser, Gabriele
Fachdienst Grundstücksmanagement
Burgstraße 6
49377 Vechta
gabriele.kaiser@vechta.de
04441 886-2302
Rehling, Doris
Fachdienst Grundstücksmanagement
Burgstraße 6
49377 Vechta
doris.rehling@vechta.de
04441 886-2303