Infos für Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber
Kommunalwahl 2026
Zur Einreichung der Wahlvorschläge nutzen Sie bitte die amtlichen Vordrucke, welche Sie untenstehend zum Download finden.
Die Wahlvorschläge für die Stadtratswahl / Ortsratswahl Langförden müssen spätestens bis zum 20. Juli 2026 um 18 Uhr bei der Stadt Vechta eingehen. Für die Stadtratswahl dürfen von einer Partei höchstens 37 Bewerber, für die Ortsratswahl Langförden höchstens 18 Bewerber benannt werden.
Vorschläge zum Kandidaten für die Bürgermeisterwahl sind spätestens bis zum 06. Juli 2026 um 18 Uhr einzureichen.
Für die Wahlvorschläge sind folgende Unterlagen fristgerecht bei der Stadt Vechta, 2. OG, Zimmer 223 oder 225, Burgstr. 6, 49377 Vechta einzureichen:
- Die Wahlvorschläge nach dem Muster der Anlage 5 (Wahlvorschlag Vertretung) sowie der Anlage 5 (Beiblatt). Jeder Wahlvorschlag muss von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan unterzeichnet sein.
- Von jedem deutschen Kandidaten die Anlage 8 (Zustimmungserklärung) sowie die Bescheinigung der Wählbarkeit die Anlage 10. Von nichtdeutschen Unionsbürgern die Anlage 8 und die Anlage 9.
- Die Niederschrift zur Aufstellungsversammlung nach dem anliegenden Muster Anlage 11 sowie dem dazugehörigen Beiblatt.
- Versicherung an Eides statt der Leiterin oder des Leiters der Mitglieder- bzw. Delegiertenversammlung sowie von zwei von der Versammlung bestimmten Teilnehmerinnen und Teilnehmern nach dem Muster der Anlage 12.
- Bestimmt eine Partei auf der Mitglieder- oder Delegiertenversammlung auf Kreisebene auch Bewerberinnen und Bewerber für die Gemeindewahl (§ 24 Abs. 1 Satze 4 bis 6 NKWG), ist eine Bescheinigung des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans vorzulegen, dass in der Gemeinde eine Parteiorganisation nicht vorhanden ist (§ 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 NKWO).
Des Weiteren finden Sie zum Download die Information für Parteien zur Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen des Niedersächsischen Landeswahlleiters (Leitfaden Wahlvorschlagsträger).
Dokumente
Anlage 5Wahlvorschlag-Vertretung
Anlage 5 (Beiblatt)Beiblatt zu Anlage 5
Anlage 5aWahlvorschlag (Direktwahl)
Anlage 7Bescheinigung des Wahlrechts
Anlage 8Zustimmungserklärung
Anlage 9Zustimmungserklärung (EU)
Anlage 10Bescheinigung der Wählbarkeit
Anlage 10aBescheinigung der Wählbarkeit (Direktwahl)
Anlage 11Aufstellungsversammlung
Anlage 11 (Beiblatt)Beiblatt zu Anlage 11
Anlage 11aNiederschrift der Aufstellungsversammlung
Anlage 12 Versicherung an Eides statt
Leitfaden des Niedersächsischen LandeswahlleitersLeitfaden Wahlvorschlagsträger
Kontakt
Thomann, Andreas
Leiter Fachdienst Personal, Organisation und Wahlen
Burgstraße 6
49377 Vechta
andreas.thomann@vechta.de
04441 886-1001
Gericke, Franziska
Fachdienst Personal, Organisation und Wahlen
Burgstraße 6
49377 Vechta
franziska.gericke@vechta.de
04441 886-1003