FAQ-Grundstücksentwässerung

Grundstücksentwässerung bedeutet, dass Abwasser (auch Regenwasser) von Ihrem Grundstück nicht auf fremde Flächen (z.B. eine öffentliche Straße) fließt. Das Regenwasser versickert auf Ihrem Grundstück oder fließt in den Regenwasserkanal. Dazu werden Grundstücksentwässerungsanlagen genutzt.

Eine Grundstückentwässerungsanlage stellt sicher, dass das Regenwasser auf Ihrem Grundstück versickert oder in den Regenwasserkanal fließt. Zur Grundstücksentwässerungsanlage gehören beispielsweise der Regenwasseranschluss oder auch eine Versickerungsanlage.

Ein häufiges Problem in Vechta ist, dass das Regenwasser von den Grundstückszufahrten in die Straßenabläufe fließt. Hier kann an der Grundstücksgrenze eine Muldenrinne, Querrinne, ein seitlicher Ablauf o.ä helfen. Beispielbilder zu möglichen Lösungen finden Sie weiter unten.

Bei stärkeren Regenfällen füllen sich die Straßenabläufe zu stark, wenn auch das Regenwasser von privaten Grundstücken dort hineingelangt. Straßenabläufe sind für die Entwässerung der Straßenfläche ausgelegt und nicht für zusätzliche private Grundstücke. 

Das führt zu Überschwemmungen von Straßen und Grundstücken. Besonders tiefliegende Grundstücke und Straßen leiden darunter.

Deshalb sollte das Regenwasser von den Grundstücken über den eigenen Regenwasseranschluss in die Kanalisation fließen oder auf dem Grundstück versickern. So werden die Straßenabläufe entlastet.

Laut Abwasserbeseitigungssatzung § 9, Abs. 2 müssen alle Abwässer (auch Regenwasser) in die Grundstücksentwässerungsanlage eingeleitet werden. Deshalb sind Eigentümer der Grundstücke hierzu verpflichtet. Die Satzung finden Sie hier.

Nein, jeder Eigentümer ist zur Grundstücksentwässerung verpflichtet.

Für Muldenrinnen, Querrinnen oder seitliche Abläufe ist dies nicht notwendig.

Ansprechpartner können für Sie beispielsweise Fachfirmen für Garten- und Landschaftsbau, Tiefbaufirmen und Pflasterunternehmen sein.

Bei Rückfragen oder fachlicher Beratung zur Umsetzung wenden Sie sich bitte an Herr Harmut Heine-Langhorst unter 04441/886-6802 oder unter hartmut.heine-langhorst(at)vechta.de oder Herr Thomas Ecke unter 04441/921338 oder unter thomas.ecke(at)vechta.de.

Mögliche Lösungen für eine Entwässerung

Ein häufiges Problem in Vechta ist, dass das Regenwasser von den Grundstückszufahrten in die Straßenabläufe fließt. Hier kann an der Grundstücksgrenze eine Muldenrinne, Querrinne, ein seitlicher Ablauf o.ä helfen. Mögliche Lösungen können folgendermaßen aussehen: