Gewerbegrundstücke

Eigentümer gewerblich oder landwirtschaftlich genutzter Grundstücke können bei Neubau- / Erweiterungsplanungen, unter Angabe des begründeten Bedarfs eine Zu- und Abfahrt oder größere Zufahrtsbreiten beantragen. Dies gilt ebenfalls für eine zusätzliche Grundstückszufahrt.

Eine endgültige Festlegung von Lage und Breite der Grundstückszufahrten erfolgt unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und unter Abwägung von Aspekten der Verkehrssicherheit.

Technische Grundlagen:
Die Herstellung einer Grundstückszufahrt (Arbeiten auf öffentlichem Straßengrund) muss von einer anerkannten Straßenbaufirma erfolgen. Der folgende Straßenaufbau ist zwingend einzuhalten. Nach Abschluss der Arbeiten ist eine Fertigstellungmitteilung an den Fachdienst 66 Straßen- und Grünflächen zu richten. Die Stadt Vechta behält sich vor, individuell gesonderte Auflagen zu erteilen.