Umbau / Neubau Wohnhäuser

Beim Umbau und Neubau von Wohnhäusern gilt grundsätzlich eine Grundstückszufahrt in einer Breite von max. 4,00 m (bei vorh. Hochbordanlage plus je 1,00 m Hochbordabsenker links+ rechts). Eine vorhandene zweite Zufahrt entfällt im Zuge der Neubauplanung und besitzt keinen Bestandsschutz oder Gewohnheitsrecht.

Die Stellplätze sind bei den Planungen von mehreren Wohneinheiten auf dem Grundstück so anzulegen, dass diese über eine Zufahrt zu erreichen sind. Auf Antrag ist die Verschiebung einer Zufahrt möglich. Die nicht mehr benötigte Zufahrt ist zurückzubauen. Bei neuen Doppelhaushäusern mit getrennten Zufahrten ist eine Grundstücksteilung vorzusehen.

Technische Grundlagen:
Die Herstellung einer Grundstückszufahrt (Arbeiten auf öffentlichem Straßengrund) muss von einer anerkannten Straßenbaufirma erfolgen. Der folgende Straßenaufbau ist zwingend einzuhalten. Nach Abschluss der Arbeiten ist eine Fertigstellungmitteilung an den Fachdienst 66 Straßen- und Grünflächen zu richten. Die Stadt Vechta behält sich vor, individuell gesonderte Auflagen zu erteilen.