Tagesgeld
Zuständig für über 65-Jährige ist der Fachdienst Soziale Dienste, Senioren und Integration.
Für Bürgerinnen und Bürger bis 65 Jahre ist die Agentur für Arbeit zuständig.
Zuständig für über 65-Jährige ist der Fachdienst Soziale Dienste, Senioren und Integration.
Für Bürgerinnen und Bürger bis 65 Jahre ist die Agentur für Arbeit zuständig.