Wasserversorgungsbeiträge

Auf Bauherrinnen und Bauherren in Vechta kann bei der Errichtung baulicher Anlagen, insbesondere bei Neubauten, eine Reihe von Kostenarten zukommen. Neben den meist offensichtlichen und einkalkulierten Kosten (Baustoffe, Handwerker, Hausanschlüsse, ggf. Grundstückserwerbs-und Notarkosten sowie Erschließungsbeitrag für anliegende Straßen etc.), können (auch nachträglich) Kosten anfallen, an die womöglich nicht gedacht worden ist: Der Beitrag für die örtlichen wasserwirtschaftlichen Versorgungsanlagen.

Warum bzw. wofür werden Wasserversorgungsbeiträge erhoben?
Die Beiträge werden erhoben als Abgeltung der durch die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung oder Erneuerung der öffentlichen Versorgungs-bzw. Entsorgungsanlagen gebotenen besonderen wirtschaftlichen Vorteile, d.h. eine eigene Versorgung entfällt und das Grundstück gewinnt durch den Anschluss an Wert. Diese Beiträge werden oftmals verwechselt mit möglicherweise ebenfalls anfallenden Hausanschlusskosten.

Wann können Beiträge anfallen?
Bei einem (von der Stadt Vechta erworbenen) Grundstück, das innerhalb eines Neubaugebiets mit entsprechender Bauleitplanung liegt (bspw. Wohngebiet, Gewerbegebiet), werden diese Beiträge in der Regel beim Grundstückserwerb abgelöst.
Doch nicht nur bei diesem klassischen Beispiel werden Beiträge fällig. Soll eine bauliche Anlage im sog. Außenbereich (§35 BauGB) errichtet werden oder sind dort Anbauten vorgesehen, besteht auch hier grundsätzlich eine Beitragspflicht, sobald ein tatsächlicher Versorgungsanschluss besteht.
Auch Prozesse im Zuge einer Bauleitplanung können Beitragspflichten für Grundstückeigentümer entstehen lassen, ohne dass diese bauliche Vorhaben umsetzen wollen.

Was kann ich tun bzw. wie kann ich mich informieren?
Die oben genannten Beispiele stellen nur einen kleinen Teil möglicher Situationen dar, in der mit Wasserversorgungsbeiträgen zu rechnen sein könnte. Auf Grundlage der derzeit gültigen Satzungen der Stadt Vechta und der ständigen Rechtsprechung werden noch diverse andere Fälle beitragsmäßig abgebildet.
Aus diesen Gründen empfiehlt das Wasserwerk Vechta Bauherrinnen und Bauherren und/oder Grundstückseigentümern, sich frühzeitig über mögliche Beiträge zu informieren.