Familie & Leben

Schulanmeldungen für das Jahr 2024/2025

Eltern melden ihre Kinder im September an den zuständigen Schulen an, abhängig ist dies vom Wohnsitz des Kindes.

Alle Kinder, die bis zum 30. September 2024 das 6. Lebensjahr vollenden, werden grundsätzlich mit Beginn des neuen Schuljahres 2024/2025 schulpflichtig. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die zu Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind, in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die
für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Diese Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig; Kinder die im Vorjahr zurückgestellt wurden, sind erneut anzumelden. An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass alle
Anmeldungen für das Jahr 2024/2025 „vorläufige Anmeldungen“ sind.

Die Anmeldungen der Schulneulinge für das Schuljahr 2024/2025 finden in allen Grundschulen in Vechta an folgenden Terminen statt:
18.09.2023 (Montag) von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
19.09.2023 (Dienstag) von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr und
22.09.2023 (Freitag) von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Zum 01.08.2021 ist für die Stadt Vechta eine neue Schulbezirkssatzung in Kraft getreten. Die Schulbezirkssatzung, das Straßenverzeichnis sowie die einzelnen Stadtpläne der jeweiligen Schulbezirke stehen HIER zum Abruf bereit

Der Wohnsitz des Kindes ist entscheidend für die Zuordnung zu einer oder mehrerer Grundschulen. Zusätzlich zu dieser Mitteilung informiert die Stadt Vechta alle Eltern, deren Kinder zum Schuljahr 2024/2025 schulpflichtig werden, mit einem Brief, in dem die jeweils zuständigen Grundschulen individuell aufgeführt
werden.

Alle Grundschulen in Vechta veranstalten im Vorfeld der Schulanmeldungen Informationsabende, auf denen das Anmeldeverfahren und das pädagogische Konzept der jeweiligen Schule vorgestellt werden.
Die jeweiligen Termine finden Sie HIER.