Neue Wohnbaugebiete

In neuen Wohnbaugebieten wird jedes Grundstück über eine Zufahrt an die öffentliche Straße angeschlossen. Damit ist ein Grundstück ausreichend erschlossen. Die Zufahrt darf maximal 4,00 m breit angelegt werden.

Lageplan (Draufsicht/Vogelperspektive)

Alle Fahrzeuge (Zweitauto, etc.), die auf dem Grundstück abgestellt werden, sollen diese 4 m breite Zufahrt nutzen. Stellplätze, Garage oder Carport sind entsprechend zu planen.

Weitere Pflasterflächen auf Ihrem Grundstück sind zum öffentlichen Verkehrsraum hin abzugrenzen, z. B. durch Beete, Rasenfläche, Mauern,
Zäune, etc., um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Beachten Sie bei der Herstellung der Zufahrt bereits die Straßenendausbauhöhen (NN-Höhen, siehe Lageplan), um damit das Angleichen Ihrer Pflasterung beim späteren Endausbau der Straßen so gering wie möglich zu halten!

Die Straßenendausbauhöhen werden in der Regel ab den Grundstücksgrenzen / Grenzsteinen angezeigt (z.B. 35,20 m ü. NN / siehe Abbildung unten). Diese Höhen sind zwingend zu beachten! Eine Pflasterangleichung erfolgt nur im begrenzten Endausbaurahmen.

Schnitt (Seitenansicht)

Die Zufahrt von der Straße bis zur Grundstücksgrenze wird erst mit dem Endausbau der Straße fertiggestellt.

Bei einer Verlegung, bzw. Verschiebung der Grundstückszufahrt ist ein Antrag (Formblatt) an den FD 66 Straßenbau und Grünflächen zu stellen. Dieser ist vor Beginn der Bauarbeiten einzureichen. Gemäß der Verwaltungskostensatzung ist für die Bearbeitung des Antrages eine  Verwaltungsgebühr in Höhe von 58,00 € zu entrichten.

Eine Ableitung von Oberflächenwasser (Regenwasser) von dem eigenen Grundstück über die Zufahrt auf den öffentlichen Straßenraum ist
nicht zulässig, bzw. durch geeignete Maßnahmen (z.B. Mulde, Querrinne, ggf. seitlichen Ablauf etc.) zu unterbinden.

Es ist ein gesonderter Grundstücksentwässerungsantrag mit Lageplan beim Fachdienst Stadtentwässerung zu stellen.