Bürgerservice

Anlieger müssen Schnee von Geh- und Radwegen räumen

Der Schnee sollte keinesfalls auf die Straße befördert werden.

Anliegerinnen und Anlieger sind dazu verpflichtet, im Bereich ihrer Grundstücke den Schnee von den Geh- und Radwegen zu räumen und Eisglätte zu beseitigen. Dies regeln die Straßenreinigungssatzung und Straßenreinigungsverordnung der Stadt Vechta (abrufbar unter www.vechta.de/ortsrecht).

Die Stadt Vechta bittet darum, dieser Pflicht zur Sicherheit aller nachzukommen, die auf den Geh- und Radwegen unterwegs sind - zum Beispiel Kinder auf dem Schulweg, ältere und beeinträchtigte Menschen. Der Schnee sollte aber keinesfalls auf die Straße befördert werden, die der städtische Winterdienst bekanntlich räumt, damit diese sicherer werden. Einfache Lösung: Den Schnee an geeigneter Stelle auf dem eigenen Grundstück anhäufen.