Bürgerservice

Kinderreisepass ist abgeschafft worden

Kinderreisepässe, die bereits ausgestellt wurden, behalten ihre eingetragene Gültigkeit.

Seit dem 1. Januar 2024 werden nach Beschluss des Bundestags keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Eltern und Erziehungsberechtigte, die mit Kindern ins Ausland reisen wollen, müssen ab sofort Personalausweise oder Reisepässe für diese beantragen. Hintergrund sind elektronische Chips, die Kontrollen erleichtern und das Fälschen erschweren. Der Kinderreisepass ist eines der wenigen Ausweisdokumente ohne Chip.

Kinderreisepässe, die bereits ausgestellt wurden, behalten ihre eingetragene Gültigkeit. Sie können jedoch nicht mehr verlängert werden. Zudem werden sie in vielen Staaten innerhalb und außerhalb der EU nicht mehr als Ausweisdokument akzeptiert. Welche Dokumente für die Einreise in ein Land nötig sind, lässt sich in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes nachlesen.

Reisepässe und Personalausweise sind bei Bürgerinnen und Bürger, die jünger als 24 Jahre sind, günstiger und gelten sechs Jahre. In diesem Zeitraum kann sich das Aussehen von Säuglingen und Kleinstkindern jedoch stark verändern, sodass das Kind möglicherweise nicht mehr klar mit dem Ausweis identifizierbar ist. Im Zweifel sollte rechtzeitig vor Beginn einer Reise ein neuer Ausweis beantragt werden.

Der Personalausweis hat eine Lieferzeit von zwei bis drei Wochen. Der Reisepass benötigt nach Antragstellung einen Monat. Gegen Aufpreis ist beim Reisepass eine Express-Lieferung möglich, die die Lieferzeit auf fünf Werktage verkürzt.

Personalausweise und Reisepässe können beim Bürgerbüro der Stadt Vechta beantragt werden. Weitere Infos gibt es unter www.vechta.de/ausweise.